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Fragen zum Aufenthaltstitel in Zeiten von Corona

Was tun, wenn der Aufenthaltstitel in Zeiten von Corona abläuft? Anwältin Angelika Bauer aus unserem Team greift rechtliche Fragen auf.

Foto: Aron Visuals on Unsplash

In ganz Deutschland sind die Ausländerbehörden (ABH) wegen des COVID 19 Virus (Corona) geschlossen. Deshalb ist es für Menschen, die eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels benötigen, nun sehr schwierig, dies zu bekommen. Es gibt keinen persönlichen Kontakt mehr in den ABH. Aber viele ABH kann man telefonisch, per Mail oder auf ihrer Webseite erreichen (ein paar Beispiele sind unten gelistet).

Was kann ich selbst tun?

Wenn der Aufenthaltstitel demnächst abläuft oder sogar schon abgelaufen ist, bitte mit der zuständigen ABH Kontakt aufnehmen. Das kann über das Telefon, über Email oder über die Webseite der ABH sein. Jede ABH ist anders erreichbar. Teilweise versenden die ABH auch per Post Bescheinigungen, dass der Aufenthaltstitel automatisch verlängert ist. So kann der Text zum Beispiel heißen: „Diese Bescheinigung gilt als Verlängerung des Aufenthalts bis maximal 30.9.2020.“ Eine solche Bescheinigung ist kostenlos. Man sollte sie immer dabei haben. Sie gilt als sogenannte Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs.4 Aufenthaltsgesetz und gibt die gleichen Rechte wie der Aufenthaltstitel (Erwerbstätigkeit, Wohnsitznahme).

Leider kann es dauern, bis diese Bescheinigungen ankommen (teilweise mehrere Wochen). Aber ihr müsst euch keine Sorgen machen, denn es gibt keine Strafe, wenn ihr mit dem bereits abgelaufenen Aufenthaltstitel kontrolliert werdet. Dieses sind außergewöhnliche Zeiten und niemand war darauf vorbereitet.

Wann muss ich persönlich  zur Ausländerbehörde gehen?

Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, musst du persönlich zur ABH gehen. Einige ABH verzichten aber auch darauf. Wenn du deinen elektronischen Aufenthaltstitel abholen willst, musst du auch persönlich zur ABH gehen. Teilweise senden ABH diese Karten zwar mit der Post zu, aber leider ist das Risiko, dass sie auf dem Postwege verloren gehen, doch ziemlich hoch.

Wird die Familienzusammenführung noch durchgeführt?

Am 17.3. hat sich die EU auf Einreiseverbote für Menschen aus Ländern geeinigt, die nicht zur EU oder EFTA gehören (Ausnahme Großbritannien). Dieses Verbot ist zunächst für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig. Diese vorübergehende Reisebeschränkung gilt allerdings u.a. nicht für Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus humanitären Gründen benötigen. Das heißt, dass weiterhin Asylbewerber nach Deutschland kommen können. Aber die tatsächliche Einreise nach Deutschland ist im Moment sehr problematisch. Auf jeden Fall werden Einreisende in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf COVID 19 getestet und müssen in einer entsprechenden Quarantäne leben.

Wie wird es weitergehen?

In vielen Ländern sind die deutschen Botschaften/Visastellen geschlossen (Libanon, Jordanien, Sudan, Irak, Türkei) oder nur eingeschränkt tätig (Iran, Äthiopien, Pakistan, Griechenland). So richtig weiß auch niemand, wie es weitergehen soll. Auf jeden Fall sollte man die deutsche Botschaft kontaktieren, wenn man bereits ein Visum zur Einreise nach Deutschland hat. Ein bereits erteiltes Visum sollte eigentlich auch gültig bleiben. Eine Rückholung deutscher Staatsbürger aus Drittländern erfolgt im Moment. Es ist jedoch unklar, ob auch Asylberechtigte einen Anspruch darauf haben, dass man sie nach Deutschland fliegt. Menschen mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel, die jetzt in einem anderen Land sind, könnten einen Anspruch haben, da sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wie wird das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz behandelt?

Die ABH sollen beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz für das Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen, der Gesundheitsforschung sowie Transportpersonal im Warenverkehr und anderen notwendigen Bereichen zuerst behandeln. Generell sind die ABH aufgefordert, während der Krisenzeit ihr Ermessen wohlwollend auszuüben.

Liste mit Kontakten der entsprechenden Ausländerbehörden – in anderen Orten bitte im Internet suchen:

München per Mail: auslaenderbehoerde.kvr@muenchen.de

Düsseldorf per Mail: notfall.auslaenderangelegenheiten@duesseldorf.de

Berlin über die Webseite: https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#LEA

Frankfurt per Mail: 32.auslaenderbehoerde@stadt-frankfurt.de

Dresden per Telefon: 0351-4886009

Bremen per Mail: office@migrationsamt.bremen.de

Hamburg per Telefon und Email: https://www.hamburg.de/oeffnungszeiten/

 

Bleibt bitte alle gesund und zuversichtlich. Gemeinsam können wir diese Situation bewältigen!!

 

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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