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Die Familie im Ausland treffen – was ist beim Pass zu beachten?

Durch einen Freund wurde folgende Anfrage an uns gerichtet. Wieder geht es um eine Passangelegenheit. Welche Möglichkeiten hat der Freund, wenn er mit einem Flüchtlingspass der Genfer Flüchtlingskonvention in ein anderes Land reisen will, um seine Familie zu treffen? Und welche Schwierigkeiten können sich dabei ergeben?

Frage

Hallo ihr Lieben,

Ich bin als Flüchtling anerkannt und ich habe einen Flüchtlingspass für 3 Jahre.
Mein syrischer Pass ist jetzt ungültig.
Das Problem ist, dass meine Familie in Dubai lebt und ich nicht nach Dubai einreisen kann, weil Dubai diese Art von Flüchtlingspässen NICHT kennt! Deshalb muss ich meinen syrischen Pass erneuern.

Die Frage ist bitte: Kann mein Schwiegervater in Syrien meinen syrischen Pass erneuern? Oder darf ich ihn überhaupt nicht erneuern?

Antwort

Der blaue Flüchtlingspass der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wird nur von den Staaten als Reiseausweis anerkannt, die auch der GFK beigetreten sind ( 145 Staaten weltweit), leider sind die Vereinigten Arabischen Emirate ( wozu auch Dubai zählt) nicht beigetreten.
In Deutschland kann eine deutsche Passverlängerung oder Neubeantragung nur durch die deutsche Person selbst erfolgen (höchstpersönliches Erscheinen erforderlich).Ich kann mir vorstellen, dass das auch in Syrien so ist. Der Schwiegervater könnte dann dort nicht den Pass für ihn beantragen. Aber vielleicht ist es möglich. Ich würde aber davon abraten, selbst wenn es möglich ist, weil dein Freund ja einen GFK Pass hat und aus Syrien geflohen ist.  Wenn er einen neuen syrischen Pass in Syrien oder der syrischen Botschaft in Berlin beantragt, könnte er Gefahr laufen, seinen anerkannten Flüchtlingsstatus in Deutschland zu verlieren. Kann er seine Familie nicht in einem anderen Land treffen? In Ägypten, Äthiopien zum Beispiel? Eine Liste der Länder, die der GFK beigetreten sind (die also den GFK Pass anerkennen) findet dein Freund hier: 
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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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