Frage
Sehr geehrte Frau Bauer,
ich bin Syrer. Ich habe einen unbefristeten Aufenthalt. Meine Frau hat einen Aufenthalt für drei Jahre. Jetzt haben wir in Deutschland ein Kind bekommen. Unser Kind hat einen Aufenthalt für drei Jahre bekommen. Meine Frage: Warum hat unser Kind keinen unbefristeten Aufenthalt bekommen?
Kann ich etwas dafür machen?
Vielen Dank im Voraus.
Antwort
Hallo Abdul,
Glückwunsch zur Geburt eures Kindes!
Nach § 33 Aufenthaltsgesetz erhält ein in Deutschland geborenes Kind von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen. Das ist bei dir und deiner Frau der Fall.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das in Deutschland geborene Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen (§ 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz), wenn:
- ein Elternteil seit acht Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und
- im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, der Niederlassungserlaubnis, ist.
Die Jahre des Asylverfahrens sind regelmäßig kein rechtmäßiger Aufenthalt im hier erforderlichen Sinne, sondern nur ein gestatteter Aufenthalt. Sie werden dann nachträglich rechtmäßiger Aufenthalt, wenn das Asylverfahren mit einer positiven Entscheidung endet.
Wir wissen jetzt nicht, wie lange du schon rechtmäßig in Deutschland bist, sollten es aber schon acht Jahre sein, würden wir dir raten, die deutsche Staatsbürgerschaft für dein Kind zu beantragen.
2 Antworten
Sehr geehrte Frau Bauer,
im August 2021 bekomme ich,hoffentlich meinen unbefristeten Aufenthalt(28.08.2016).Ich bin seit Anfang an Vollzeit beschäftigt,habe keine Sozialleistungen bezogen,bin nicht Vorbestraft,oder ähnliches.
Meine Frage,wenn ich und meine Frau in der Zwischenzeit erfahren das wir einen Nachwuchs erwarten,und das Geburtstermin nach August 2021 ist,bekommt das Kind automatisch unbefristeten Aufenthalt,oder sind die Voraussetzung ganz anders.
Mit freundlichen Grüßen
Edin Sahinovic
Niederlassungserlaubnis für meine 3 Kinder 11,11, (Zwillinge) und Tochter 9 Jahre alt erst ab 16 Jahren
Warum?
Meine Frau und ich haben eine Niederlassungserlaubniss in Bayern.
Bei Einreise 2010 waren die Zwillinge klein verstehe sie bekammen wie wir einen Aufenthaltserlaubnis.
2011 kam meine liebe Tochter zur Welt und da hatten wir auch die Aufenthalteserlaubnis. Auch verständlich. Ich habe hier als Bürgerkriegsflüchtling seit 1991 -1998 gelebt mit meiner Familie. Haupschule fertig gemacht und nach dem ersten Lehrjahr wurden wir abgeschoben. Traurige Sache und hat nichts mit Menschenrechten zu tun meiner Meinung wenn wir uns die heutige Flüchtlingspolitik anschauen wer alles kommt und was man alles bekommt vom Deutschen Staat.Nach der Einreise in Italien wo wir hin sind 1998 habe ich in der Deutschen Botschaft Mailand gebeten Kontakt mit dem Landratsamt aufzunehmen und zu fragen ob ich meine Lehre wenigstens fertig machen darf. Das ging dann mein Chef hat mich sofort wieder aufgenommen, ich bekam eine Bewilligung vom Landratsamt und nach meiner Lehre 2001 musste ich wieder raus.Wahnsinn eigentlich! Meine Schule mein Chef und alle Freunde haben die Welt nicht mehr verstanden. Chef hätte mich sofort übernommen in ein festes Arbeitsverhältnis.
Mit meiner Italienischen unbefristeten Genehmigung konnte ich wieder 2010 nach Bayern und musste aber einen Arbeitgeber finden der mich unter Vertrag genommen hat, 4-6 Wochen Wartezeit auf die Genehmigung und nur ein Jahr Aufenthalt für mich, meine Frau und meine Zwillinge.
Ich habe hier meine Schule gemacht, behersche die Deutsche Sprache, habe mich voll Intergriert in das Deutsche System und mag diese Leute und dieses Land. Es ist zu meiner Heimat geworden.
Aber wenn ich jetzt sehe das alles nicht annerkannt wurde all die Jahre die ich hier verbracht habe seit 1991 und ich jetzt immer noch für meine Kinder warte bis sie die Niederlassungserlaubniss bekommen oder die Staatsbürgerschaft dann frage ich mich was muss ein Ausländer eigentlich noch tun?
Mit freundlichen Grüßen
Teodor Sredic