In Artikel 22 der afghanischen Verfassung heißt es weiter, dass jede Art von Diskriminierung und Unterscheidung zwischen afghanischen Staatsbürgern verboten ist. Das heißt, die Bürger*innen Afghanistans, jeder Mann und und jede Frau, haben vor dem Gesetz die gleichen Rechte und Pflichten.
Ob das jedoch tatsächlich der Wahrheit entspricht, ist eine ganz andere Frage! Solche Gesetze zu schreiben, ist einfach. Sie umzusetzen und sich daran zu halten, fällt den Beamt*innen in Afghanistan offensichtlich schwer.
Demokratische Grundregeln – leider nicht überall
In nahezu jeder Demokratie ist rechtlich festgelegt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und nicht aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit oder Sprache diskriminiert werden dürfen. Das ist das Schöne an der Demokratie. Aber nicht alle Menschen haben das Privileg, die demokratischen Grundregeln in ihrer Gesellschaft zu genießen.
Seit dem 19. Jahrhundert und bis heute bemüht sich die Mehrheit der nicht-demokratischen Länder um die Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Lebensbereichen.
Afghanistan – noch weit entfernt von Gleichberechtigung
In Afghanistan sind weniger Frauen an Entscheidungsprozessen beteiligt, lernen weniger Frauen und Mädchen an Schulen und Universitäten. Dort sind weniger Frauen in offiziellen Ämtern tätig und weniger Frauen dienen in der Armee oder bei der Polizei. Frauen sind in allen Teilen der Gesellschaft unterrepräsentiert und bekommen selten Gelegenheit, sich zu beweisen. Dies gilt übrigens nicht nur in den Provinzen, wo sich das Patriarchat ohnehin über die Gesetzgebung stellt. Auch in der Hauptstadt und in moderneren Provinzen ist das so.
Im 20. Jahrhunderts haben Frauen weltweit, auch in Afghanistan, erfolgreich für Wahlrecht gekämpft. In der Folge erhielten sie das Recht, am politischen Prozess teilzunehmen, zu wählen und Führungsrollen zu übernehmen.
Nicht nur Frauen erleben diskriminierende Praktiken
Seit der Suffragetten-Bewegung Anfang des 20. Jahrhunderts und später mit der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR) im Jahr 1948 wurde unbestreitbar viel für die Umsetzung der Gleichstellung vor dem Gesetz erreicht. Doch laut data.worldbank.org existieren in knapp der Hälfte aller Staaten Gesetze, die es Frauen verbieten, in bestimmten Berufen zu arbeiten. In noch mehr Nationen ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kein Straftatbestand. Und in immerhin 18 Ländern dürfen Ehemänner ihren Frauen laut Gesetz verbieten, überhaupt zu arbeiten. Dies sind diskriminierende Praktiken, in denen die Rechtsstaatlichkeit keine Rolle spielt.
Frauen und Mädchen sind natürlich nicht die einzigen, denen die Gleichstellung vor dem Gesetz vorenthalten wird. In Afghanistan gibt es auch Ungleichheiten zwischen verschiedenen religiösen Gruppen und ethnischen Minderheiten. Ich habe das selbst bei Behördengängen erlebt. Wenn der verantwortliche Beamte einer anderen ethnischen Gruppe angehörte als ich, musste ich länger warten und härter um meine Rechte kämpfen, als die Mitglieder der dortigen Mehrheitsgesellschaft. Ich weiß die Schönheit der Demokratie zu schätzen.
Übersetzung: Zoha Aghamedi mit freundlicher Unterstützung von Media Residents.
Der Text erschien zuerst im Magazin “Gesicht Zeigen!” zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes.
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