Obwohl das Grundgesetz dem staatlichen Leben nur für eine Übergangszeit eine neue Ordnung geben sollte, hat es bis heute Bestand. Es kann nur dann durch eine Verfassung ersetzt werden, wenn diese vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Das wollte bislang niemand, was vielleicht auch daran liegen mag, dass das Grundgesetz bis heute ziemlich gut funktioniert. Ein Nazi-Deutschland voller Willkür durfte es nie wieder geben; das war den Machern des Grundgesetzes klar. Daher stellten der Parlamentarische Rat „die Grundrechte, das heißt die Freiheitsrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, an seine Spitze, stattet sie mit unmittelbar verbindlicher Kraft aus und umgibt sie mit besonderen Sicherungen.“ So steht es in der Vorbemerkung des Grundgesetzes.
Frieden in Europa
Oberstes Ziel der Bundesrepublik Deutschland seitdem ist: in einem vereinten Europa dem Frieden zu dienen, weshalb die Bundeswehr offiziell kein kriegerischer Aggressor sein darf und jeder Auslandseinsatz der Soldaten vom Bundestag bewilligt werden muss.
Was die Grundrechte jedes Einzelnen von uns anbelangt, besticht Artikel 1 bis heute durch seine Klarheit: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Inwieweit das jeder von uns behaupten kann, werden wir in den kommenden Tagen und Wochen an verschiedenen Beispielen aufzeigen. Hierbei kommen vor allem die Menschen zu Wort, die sich in Deutschland ein neues Leben aufbauen, weil sie ihr Heimatland verlassen mussten.
Von wem kommt das Grundgesetz?
Zum Abschluss noch ein kurzer Blick auf die Schöpfer des Grundgesetzes, die vor 70 Jahren an großen Tischen ohne WLAN und Smartphone die Zukunft des deutschen Staates entwerfen mussten.
Dieser Parlamentarische Rat trat am 1. September 1948 zusammen. Er bestand aus 65 stimmberechtigten Abgeordneten, die von den jeweiligen Landesparlamenten gewählt worden waren. Ihm gehörten außerdem fünf nicht stimmberechtigte West-Berliner Abgeordnete an.
Die Parteizugehörigkeit sah wie folgt aus:
- 27 Abgeordnete der CDU/CSU
- 27 Abgeordnete der SPD (nach einem Austritt nur 26)
- 5 Abgeordnete der FDP/LDP/DVP
- 2 Abgeordnete der KPD
- 2 Abgeordnete der Deutschen Partei
- 2 Abgeordnete des Zentrums
- und weitere 5 nicht stimmberechtigte West-Berliner Abgeordnete
Präsident des Parlamentarischen Rats war Konrad Adenauer, CDU und später erster gewählter Bundeskanzler der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Ebenso Theodor Heuss, der später der erste Bundespräsident war.
Unter diesen 65 Mitgliedern waren damals nur oder je nach Betrachtungsweise immerhin vier Frauen! Sie werden als die vier Mütter des Grundgesetzes bezeichnet. Zu ihnen gehörten Helene Weber von der CDU und Helene Wessel aus der Zentrumspartei sowie die beiden SPD-Politikerinnen Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig. Diesen beiden haben wir es zu verdanken, dass in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Ihnen sind wir also bis heute zu tiefem Dank verpflichtet, auch wenn es nach 70 Jahren noch reichlich zu tun gibt, damit Männer und Frauen tatsächlich in allen gesellschaftlichen Belangen gleichgestellt sind.
Unsere Artikelreihe
Das Grundgesetz legt in Artikel 1-19 die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger fest. Wir fragten uns: Welche Bedeutung haben diese fundamentalen Rechte für Menschen, die neu nach Deutschland kommen? Gab es ähnliche Rechte in ihrer Heimat? Was finden sie besonders wichtig? Und wo fühlen sie sich in ihren Grundrechten eingeschränkt? Hier findet ihr den Überblick über die Texte zu den 19 Grundrechten, Wir wünschen Euch viel Spaß mit unserer Artikelreihe „70 Jahre Grundgesetz“!
Hier findet ihr alle Artikel: Grundgesetz-Reihe