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Familiennachzug für geduldete Menschen?

In unserer Rubrik Frage und Antwort geht es heute um die Frage des Familiennachzugs für geduldete Menschen. Anwältin Angelika aus unserem Team klärt auf.

Heirat, Beziehung, Ehe.

Zu diesem Thema erreichte uns die Anfrage eines 24-jährigen Familienvaters aus Afghanistan.

Frage

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme aus Afghanistan, bin 24 Jahr alt und wohne in Stuttgart Baden-Württemberg. Ende 2015 bin ich in Deutschland angekommen.
Ich habe zwei negative Asylbescheide bekommen und jetzt habe ich seit einem Jahr eine Duldung .

Im September 2017 habe ich mit einer Arbeit begonnen und habe jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich habe einen afghanischen Pass und A2 Sprachenzeugnis.
Ich bin verheiratet, aber meine Frau und Kinder sind in meinem Heimatland .
Was soll ich machen? Wie können sie zu mir nach Deutschland kommen?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort

Lieber Ratsuchender,

toll, dass du so viel schon erreicht hast. Wir können uns sehr gut vorstellen, dass dir deine Familie fehlt und du sie gerne nach Deutschland holen möchtest.

Aber für geduldete Menschen ist ein Familiennachzug grundsätzlich ausgeschlossen. Hauptvoraussetzung dafür, dass du deine Familie im Rahmen der Familienzusammenführung aus Afghanistan holen kannst, ist, dass du eine Aufenthaltserlaubnis hast.

Du hast ja versucht, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, bist aber leider gescheitert. Wir kennen jetzt nicht die Einzelheiten deines Falles.

Um deine Familie nachholen zu können, solltest du zunächst versuchen, eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.

Das könntest du zum Beispiel nach § 25b Aufenthaltsgesetz versuchen. Dieser Paragraph bietet Menschen, die seit Jahren immer wieder nur eine Duldung erhalten, eine Chance, endlich eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Es gibt viele Menschen wie dich, die seit langer Zeit in Deutschland leben und aus verschiedenen Gründen keine Aufenthaltserlaubnis haben. Mit dieser Vorschrift sollen Menschen, die sich bisher gut integriert haben, eine Chance erhalten, ihre Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu ändern.

Der Anspruchssteller muss sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, Grundkenntnisse über die hiesigen Lebensverhältnisse haben, seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern und über ausreichende Sprachkenntnisse (A2 Niveau) verfügen. Bis auf die Zeitspanne von 8 Jahren erfüllst du wohl alle Voraussetzungen.

Wir würden dir daher empfehlen, bei der für dich zuständigen Ausländerbehörde einmal vorzusprechen und zu fragen, ob du bereits jetzt einen Antrag nach 25b AufenthG stellen kannst. Denn ohne eine Aufenthaltserlaubnis kannst du deine Familie nicht nachholen. Das tut uns leid. Aber wir sind sicher, dass du es noch schaffen wirst, du brauchst allerdings Geduld….

Viel Erfolg

Weitere Ratschläge von Angelika findest du z.B. hier und hier

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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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