Frage
Ich habe als Flüchtling subsidiären Schutz bekommen. Nun habe ich gehört, dass ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen kann, ohne meinen Aufenthaltstitel zu ändern. Wie kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen?
Antwort
Lieber Ratsuchender,
toll, dass du dich entschieden hast, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Zunächst gehst du am besten zu der Einbürgerungsbehörde, die für dich zuständigen ist und lässt dich dort beraten. Dort bekommst du auch einen Antrag und eine Aufstellung, welche Unterlagen du mitbringen musst.
Der Vorgang der Einbürgerung kann mehrere Monate dauern, er kostet € 255,00.
Voraussetzungen für eine deutsche Staatsangehörigkeit
Dies sind die Voraussetzungen nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), die du grundsätzlich erfüllen solltest:
- Man muss sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) bekennen. Das Grundgesetz ist der Kern der deutschen Verfassung, mit besonderem Schutz der Menschenrechte, des Rechtsstaats, der Souveränität des Volkes, der Trennung der Staatsgewalten.
- Man muss seinen Lebensunterhalt selbst sichern und darf nicht auf Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) und Sozialhilfe angewiesen sein. Wenn man wegen einer Krankheit oder weil man alleinerziehend ist nicht arbeiten kann, gibt es hiervon Ausnahmen.
- Man darf keine wesentlichen Vorstrafen haben; kleinere Verurteilungen sind nicht problematisch.
- Man muss ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen.
- Man muss erfolgreich einen Einbürgerungstest machen, wenn man keinen Schulabschluss in Deutschland hat. Damit zeigt man, dass man Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und über die Lebensverhältnisse in Deutschland hat. Der Einbürgerungstest enthält insgesamt 310 Fragen. Davon beziehen sich 300 Fragen auf die gesamte Bundesrepublik und zehn Fragen auf das jeweilige Bundesland. Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden jeweils 33 Testfragen zu einem Fragebogen zusammengefasst. 30 Fragen beziehen sich auf die Themenbereiche Leben in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung, sowie Mensch und Gesellschaft. Alle Fragebögen sind gleich schwer. Den Fragebogen muss man innerhalb einer Stunde bearbeiten. Es werden jeweils vier mögliche Antworten vorgegeben, von denen eine richtig ist. Man besteht den Test, wenn man 17 Fragen richtig beantwortet.
Der Einbürgerungstest kann beliebig oft wiederholt werden. Hier kann man sich schon einmal online informieren:
Auch für uns deutsche Staatsbürger ist so manche Frage recht schwierig……
- Man muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben und dies nachweisen. Hiervon gibt es Ausnahmen, je nachdem aus welchem Land man kommt. Die Einbürgerungsbehörde kann hierzu gleich zu Beginn Auskunft erteilen. Wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann, kann man eine Ausnahme machen (§ 12 Abs. 1 StAG). Eine solche Ausnahme könnte sein, wenn man seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann ( § 12 StAG). Wenn das Recht des Herkunftsstaates des Betroffenen ein Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit nicht vorsieht oder der Herkunftsstaat die Entlassung regelmäßig verweigert, ist eine solche Ausnahme zu machen. Dies sind vor allem folgende Länder: Iran, Libanon, Syrien, Afghanistan, Algerien, Eritrea, Kuba, Marokko und Tunesien.
- Man muss in der Regel seit mindestens 8 Jahren seinen gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben. Wenn man einen Integrationskurs erfolgreich absolviert hat, kann die Frist auf 7 Jahre verkürzt werden. Wenn man besondere Integrationsleistungen (vor allem Sprachkenntnisse) erbracht hat, kann die Frist sogar auf 6 Jahre verkürzt werden.
Die Zeiten des Asylverfahrens werden mit eingerechnet, wenn man als Flüchtling anerkannt worden ist; d.h. wenn man im Sinne des GG asylberechtigt ist oder ein Abschiebungshindernis festgestellt wurde, und man deshalb nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt wurde.
Personen, die zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine befristete Aufenthaltserlaubnis (z.B. subsidiären Schutz) haben, die zu einem Zweck erteilt wurde, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen könnte, erfüllen die Voraussetzungen für die Einbürgerung.
In mehreren Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil v. 26.04.2016 – 1 C 9/15, BVerwG, U. v. 18.11.2004 – 1 C 31/03, BVerwG, U. v. 23.02.1993 – 1 C 45/90 ) dieses festgestellt:
„Ein Ausländer hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wenn er nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist. Dies ist der Fall, wenn er hier nach den tatsächlichen Verhältnissen seinen Lebensmittelpunkt hat. Hierfür bedarf es mehr als der bloßen Anwesenheit des Betroffenen während einer bestimmten Zeit. Nicht erforderlich ist indes, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat; auch ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel und ein bloßer Verzicht auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen schließen einen gewöhnlichen Aufenthalt nicht aus. Es bedarf einer auf die Zukunft gerichteten Prognose.“
Wenn nach den ausländerrechtlichen Vorschriften und den auf ihrer Grundlage getroffenen Anordnungen der Ausländerbehörde ein Ende des Aufenthalts abzusehen ist, ist auch im Staatsangehörigkeitsrecht die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts ausgeschlossen. Nimmt die Ausländerbehörde dagegen den Aufenthalt auf nicht absehbare Zeit hin, kommt ein dauernder Aufenthalt in Betracht. Ist man im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels, kann man eine Einbürgerung beantragen.
Um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu bekommen, verweisen wir auf den Artikel im Flüchtling-Magazin:
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen werden in der Regel von der Einbürgerungsbehörde verlangt:
- Pass
- Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis)
- aktuelle Meldebescheinigung
- Passfotos
- Geburtsurkunde
- Zeugnisse
- Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise (bei Selbständigen Einkommensteuerbescheid und BWA), bei Studenten Bafög-Bescheid, bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit Bescheid des Jobcenters bzw. Sozialhilfebescheid / Bescheid über Grundsicherung bzw. Rentenbescheid
- handgeschriebener Lebenslauf
- Abschrift aus dem Familienbuch
- Heiratsurkunde, wenn man verheiratet ist
- Nachweis über B1-Sprachniveau
Antrag auf Ermessenseinbürgerung
Wenn man die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, hat man grundsätzlich keinen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. In diesem Fall kann man aber nach § 8 StAG einen Antrag auf Ermessenseinbürgerung stellen. Deutschland ist aus völkerrechtlichen Gründen verpflichtet, die Einbürgerung von Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und auch von Staatenlosen zu erleichtern, so dass bei diesen Personen sogar bereits 6 Jahre Aufenthalt in Deutschland ausreichen. Die Einbürgerungsbehörde kann daher eine Einbürgerung vornehmen, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und gewisse Mindestanforderungen gegeben sind.
Wenn das alles geschafft ist und die Einbürgerungszusicherung vorliegt, erhält man meistens in einer kleinen Zeremonie die Einbürgerungsurkunde überreicht. Dann ist man deutscher Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten.
Viel Erfolg und Glück auf diesem Wege
Eine Antwort
Sehr geehrte damen und herren,
Ich (20) Jahre alt wohne seit 2016 mit meinem Familie in Deutschland.
Im 2017 habe ich mit meinem Familie eine befristete Aufenthaltstitel (abschiebungverbot) bekommen.
Seitdem habe ich in die deutschen Schulen meine Hauptschulabschluss sowie Realschulabschluss erworben.
Derzeit besuche ich Fachoberschule und will danach unbedingt studieren. Mein Vater arbeitet aber meine Mutter ist verletzt (wirbesäule bruch) und kann leider nicht arbeiten. Ich habe noch zwei Geschwistern (16),(12) Jahre alt, die sind auch schüler und Schülerin.
Meine Frage ist kann ich mit einem (Abschiebungverbot) den Deutschen Pass ( Deutschen Bürgerschaft) beantragen?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wann kann man eventuell beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
Jawadi Haidar.