Frage
Liebes Team des Flüchtling-Magazins,
ich habe eine Frage zum Thema „Verlegung von der Erstaufnahme in eine Folgeunterkunft“:
Eine junge Eritreerin ist vor ein paar Monaten erst nach Hamburg gekommen und war in einer Erstaufnahme (EA). Sie hat in der Nähe der EA zwei Sprachkurse begonnen, möchte so schnell wie möglich deutsch lernen. Nachdem sie ihren Aufenthaltstitel bekommen hat, wurde sie in eine Folgeunterkunft verlegt. Diese ist knapp 80 Minuten Busfahrt von der Sprachschule entfernt. Die Frau fragte mich: Gibt es irgendetwas, was sie gegen die Verlegung machen kann? Sie sagt, sie wurde drei Tage vorher informiert. Warum sagen die Betreiber der Unterkunft nicht früher Bescheid? So hätte sie eventuell schon mal einen neuen Sprachkurs finden können?
Warum werden die Geflüchteten nicht mehr einbezogen in die Entscheidung, wo sie leben?
Antwort
Liebe Ratsuchende,
zunächst ist das Engagement der Eritreerin bewundernswert, so schnell wie möglich deutsch zu lernen! Schade nur, dass die Schule jetzt so weit weg liegt.
In Hamburg erfolgt die Aufnahme von einer Erstaufnahme in eine Folgeunterkunft durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Die Folgeunterkünfte werden größtenteils von dem städtischen Unternehmen „fördern und wohnen“ betrieben. Diese Verteilung kann manchmal sehr schnell gehen (in deinem Fall ja innerhalb von nur drei Tagen), manchmal kann sie sehr lange dauern.
Ich würde der Eritreerin raten, sich mit der entsprechenden Leitung der Unterkunft in Verbindung zu setzen und das Problem zu schildern. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, schnell einen Sprachkurs in der Nähe dieser Unterkunft zu finden. Ob ein Umzug in eine Folgeunterkunft in der Nähe der ursprünglichen Erstaufnahme, also in der Nähe der Sprachschule möglich ist, müsste dann vielleicht auch geklärt werden.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass sie eine eigene Wohnung mietet, die in der Nähe der Sprachschule liegt. Schutzberechtigte Flüchtlinge, also Menschen mit Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz oder anderen Aufenthaltstiteln haben in der Regel das Recht, eine eigene Wohnung zu beziehen. Bei manchen Aufenthaltstiteln können die Ausländerbehörden einen Vermerk hinzufügen, dass der oder die Geflüchtete in einem bestimmten Wohnheim wohnen muss. Nur leider ist es für Geflüchtete sehr schwierig, auf dem Hamburger Wohnungsmarkt eine entsprechende Wohnung zu finden.
Viel Erfolg weiterhin!