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Religiöse und kulturelle Tabus in Afghanistan

Als Frau Fahrrad fahren? Oder mit einem Hund das Zimmer teilen? Bei uns völlig normal. Aber in Afghanistan?  Sahar Reza beschreibt in ihrem Beitrag, welche islamischen Regeln und Gesetze das Leben in Afghanistan bestimmen - besonders auch im Blick auf das Leben von Frauen:

In Afghanistan gibt es soziale, kulturelle und religiöse Tabus. Gleichwohl hat Afghanistan  eine Verfassung, in der vieles an Rechten und Pflichten der Staatsbürger festgelegt ist. Das ist ähnlich dem Grundgesetz in Deutschland. Die Verfassung der Islamischen Republik ist am 26.Januar 2004 in Kraft gesetzt. Sie  verbindet Werte des Islam mit Demokratie nach westlichem Vorbild. Darüber hinaus schafft sie Voraussetzungen für die Entwicklung eines modernen, demokratischen, islamischen
Rechtsstaates. Dieser ist nicht von fundamentalistischer Ideologie geprägt. Er besagt Toleranz gegenüber anderen Religionen und Einhaltung der Menschenrechte.  Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Die Verfassung sagt aber auch, dass kein Gesetz dem Islam widersprechen darf. Es gibt viele islamische Gesetze und Regeln, die über der Verfassung und internationalen Regeln stehen. Es gibt in Afghanistan soziale und kulturelle Normen/Tabus und vor allem religiöse Tabus, die in der afghanischen Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert haben und dort tief verwurzelt sind. Diejenigen, die diese Tabus/Normen brechen, werden bestraft. Dabei ist die Bestrafung von Frauen sehr viel härter als die der Männer.

Kein eigener Name – keine eigene Würde für Frauen in Afghanistan

Ich möchte gar nicht so sehr in die Tiefe gehen, sondern einfach ein paar Tabus aus meinem Heimatland nennen. Diese sind sehr wichtig. Man muss sie sensibel befolgen. Es wird streng darauf geachtet, dass sie die Bürger sie einhalten:

• In den meisten afghanischen Familien werden Frauen nicht mit ihrem eigenen Namen angesprochen. Man nennt sie eher mit abfälligen und herabwürdigenden Bezeichnungen. Das führt dann dazu, dass Frauen als die „Mutter von ….„ oder die „Ehefrau von ….„ bezeichnet werden, nicht aber als eine Frau, die durchaus einen eigenen Namen hat und damit auch eine eigene Würde.

• Während des heiligen Monats Ramadan, des neunten Monats im islamischen Kalender, fasten alle Muslime während des Tages ( keine Nahrung, keine Getränke, keine Zigaretten, kein Kaugummikauen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang). Während dieser Fastenzeit dürfen Muslime nur 6 Stunden arbeiten, was natürlich Auswirkungen auf die Wirtschaft hat. Von Ausländern, die sich während des Ramadans in Afghanistan aufhalten, wird nicht erwartet, dass auch sie fasten. Aber es ist ein absolutes „No Go“, dass sie in der Öffentlichkeit rauchen oder Kaugummi kauen.

Jungfräulichkeit und Menstruation sind Tabu-Themen

• Ein weiteres Tabu ist, dass eine Frau über ihre Menstruation spricht. Dieses Thema wird als schändlich und unrein angesehen und überhaupt nicht zum „Darüberreden“. Selbst Frauen untereinander, auch innerhalb der Familie, sprechen miteinander nicht darüber. Während dieser Zeit, in diesem Zustand sind die Frauen unrein.

• Eine Frau redet nicht über ihre Jungfräulichkeit. Sie muss eine Jungfrau sein, wenn sie heiratet. Ist sie das nicht, hat der Mann einen Scheidungsgrund nach nur einem Tag in der Ehe. Eine Frau darf auch keinen Sex außerhalb/vor der Ehe haben. Nach den religiösen Regeln wird sie dann gesteinigt. Sie ist dann eine geschändete Frau, die kein Recht hat, mit anderen Menschen zusammen zu leben.

• Eine Frau darf in Afghanistan nicht Fahrrad fahren. Begründet wird dies damit, dass das gefährlich sein kann für ihre Weiblichkeit.

• Man darf einen Mann nicht nach seiner Frau, Tochter, seinen Schwestern oder sonstigen weiblichen Familienmitgliedern fragen. Weibliche Familienmitglieder sind eine absolute Privatsache, sehr persönlich. Es dürfen auch keine Fotos von ihnen gezeigt werden. Legt ein Mann einem anderen
Mann ein Foto seiner Frau oder seiner Freundin vor, wird dies als „Zuhälterei“ ( Anbieten der Frau) angesehen.

• Ein weiteres Tabu ist das Essen von Schweinefleisch.

• Das Halten eines Hundes in einem Raum, in dem Menschen sich aufhalten, ist ein Tabu. Denn der Hund gilt als unrein und sollte den Raum nicht mit Menschen teilen.

Diese Tabus – und noch viele andere – machen das Leben insbesondere für Frauen in Afghanistan manchmal sehr schwer. Sie sind abhängig von männlichen Wesen, fühlen sich in ihrer Eigenständigkeit, Persönlichkeit sehr eingeschränkt. Ich bin sehr froh, dass ich jetzt in Deutschland bin und hier von allen geachtet und geschätzt werde, ein Individuum mit eigenen Rechten und auch Pflichten bin.

 Übersetzung von Angelika Bauer

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Autorengruppe
Sahar kommt aus Afghanistan und hat ihre Kindheit in Pakistan verbracht. Ihr Studium der  hat sie in Indien und Hamburg (Master Politik- und europäischen Rechtswissenschaft) absolviert. Sie hat im Management und im Journalismus gearbeitet. Seit langem setzt sie sich für Menschenrechte (besonders Frauen-, Kinder- und Flüchtlingsrechte) ein. Für kohero (früher Flüchtling-Magazin) ist sie seit 2017 aktiv. „Ich arbeite für das kohero-Magazin, weil das Magazin mir eine Stimme gibt und ich habe die Möglichkeit, über verschiedene Themen zu schreiben und kann in meinem Arbeitsbereich Journalismus in Deutschland weiterarbeiten und aktiv sein.“

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