Frage
Antwort
bei Abbruch der Ausbildung besteht Anspruch auf eine Duldung für 6 Monate, um eine neue Ausbildung zu suchen. Hierfür musst du schriftlich einen Antrag stellen!
Nur einmal Anspruch auf einen Ausbildungswechsel
Auch für die neue Ausbildung wird wieder eine Ausbildungsduldung für den gesamten Zeitraum der Ausbildung erteilt.
Die einmalige Duldung zur Suche einer neuen Ausbildung wird unabhängig vom Zeitpunkt des Ausbildungsabbruchs und unabhängig vom Grund des Ausbildungsabbruchs erteilt.
Man kann das Berufsfeld wechseln, also zum Beispiel vom Friseur zum Koch. Man kann von einer schulischen Ausbildung in eine betriebliche Ausbildung wechseln (und umgekehrt). Informiere selbst die Ausländerbehörde so bald wie möglich über den Abbruch, das gehört zu Deinen Mitwirkungspflichten. Bei Abbruch muss der Betrieb die Ausländerbehörde innerhalb von einer Woche darüber informieren, sonst drohen hohe Bußgelder (bis zu 30.000 Euro)
Lass Dich vor dem Ausbildungsabbruch beraten (durch Berufsschule oder Ausbildungsbetrieb, Lehrer, Berufsagentur), um eine gute Lösung zu finden und überlege es Dir wirklich gut. Du kannst Dir ja auch noch Hilfe holen, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Gerade, wenn die Ausländerbehörde deinen Asylantrag schon abgelehnt hat. Dann ist es für Deinen Aufenthalt wichtig, eine Ausbildungsduldung zu haben. Wenn Du nach der Ausbildung dann noch 2 Jahre in dem Beruf in Deutschland arbeitest, sollte es keine Probleme mehr mit Deinem Aufenthalt geben.
Viel Erfolg und wir drücken die Daumen, dass du die Ausbildung schaffst!
Eine Antwort
Sehr gut!