Asylverfahren dauern länger in Ankerzentren
Seit August 2018 gibt es in Deutschland neun sogenannte Ankerzentren, in denen schneller und effizienter über Asylanträge von Geflüchteten entschieden werden soll. Im Gegensatz zu anderen Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Geflüchtete in den Ankerzentren bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist.
Doch die Asylverfahren werden durch die Einrichtung der Ankerzentren keineswegs verkürzt oder vereinfacht – im Schnitt vergehen dort zwischen Antragstellung und Entscheidung 8,5 Monate. Bei allen Asylanträgen liegt dieser Wert bei 8,3 Monaten. Und das ist nicht das einzige Problem der Ankerzentren: Geflüchtete haben in den engen Einrichtungen kaum Privatsphäre und haben nur eingeschränkten Zugang zu Beratungsmöglichkeiten zu ihrem Asylverfahren. Kinder haben nicht genügend Platz für Hausaufgaben und besuchen seltener eine Regelschule. Mehr zum Thema gibt es auf Migazin hier.
Corona verstärkt rassistische Diskriminierung
Die Anzahl rassistischer Diskriminierungen hat seit Beginn der Coronapandemie zugenommen: ein Sprecher der Antidiskriminierungsstelle beziffert die Zahl der Beratungsanfragen bis Ende November 2020 auf ca. 6000 Fälle – fast doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Rassistische Diskriminierungen hatten bis Oktober um 70 Prozent zugenommen. Die Diskriminierung richtet sich gegen verschiedene Gruppen: zunächst vor allem asiatisch gelesene Menschen, dann betraf es Sinti und Roma sowie Menschen mit türkischem oder arabischem Hintergrund, die unter Generalverdacht gestellt wurden. Mehr Informationen gibt es auf Spiegel hier.
Zahl der Asylanträge 2020 weiter gesunken
Im Jahr 2020 wurden fast ein Drittel weniger Asylanträge gestellt als im Vorjahr, meist von Geflüchteten aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Während das Innenministerium von einem Erfolg der Migrationspolitik spricht, erklärt die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, die Zahlen seien das Ergebnis der rigorosen Abrieglung von Europas Außengrenzen. Die Zahl der Erstanträge liegt mit 102.500 weit unter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Limit von 220.000. Mehr Informationen gibt auf DW hier und Migazin hier.
Diversitätsquoten von Familienministerin und Integrationsbeauftragter abgelehnt
Sowohl die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey als auch die Integrations-Staatsministerin Annette Widmann-Kauz lehnen eine Quote für Migrant*innen im öffentlichen Dienst ab. Sie halten Rollenvorbilder, Förderungen und Beauftragte für wirksamer. Ein Viertel der Gesamtbevölkerung Deutschlands hat einen Migrationshintergrund, Laut einer Studie liegt ihr Anteil in den Behörden jedoch bei lediglich 12%. Sie sind zudem überdurchschnittlich oft nur befristet eingestellt, werden seltener befördert als Kolleg*innen ohne Migrationshintergrund und arbeiten häufiger in Jobs, für die sie überqualifiziert sind. Lest mehr zum Thema auf Migazin hier.
Regeln für Kirchenasyl entschärft
Pfarreien und Kirchengemeinden können durch die vorübergehende Aufnahme eines Asylsuchenden eine Abschiebung verhindern und damit eine Wiederaufnahme des Asylverfahrens bewirken. Die Hürden für dieses sogenannte Kirchenasyl wurden nun erleichtert, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Fristverlängerung der Kirchenasyle als rechtswidrig beurteilte. Die Arbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ begrüßt diese Entscheidung. Im vergangenen Jahr beantragten 506 Menschen Kirchenasyl, der Höchststand lag 2016 bei mehr als 1.000 Menschen. Mehr zum Kirchenasyl findet ihr auf Tagsschau hier.
Weniger Geflüchtete als zugesagt in Deutschland aufgenommen
Seit Juni 2018 wurden 845 Geflüchtete in Deutschland aufgenommen, die zuvor aus Seenot im Mittelmeer gerettet wurden. Das sind jedoch nur etwa zwei Drittel der 1.314 „Bootsflüchtlinge“, die Deutschland sich verpflichtet hatte aufzunehmen. Die meisten Geretteten hatten dann in Deutschland keinen Erfolg mit ihrem Asylantrag: in knapp 500 der 845 liegt bereits eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Asyl vor. Doch lediglich 90 der in 494 bearbeiteten Fällen, also nur 18% der Anträge, wurden anerkannt. Mehr dazu lest ihr hier auf Zeit Online.
Weniger Entwicklungsspielraum im Job für Menschen mit Migrationshintergrund
Einer Untersuchung des Nürnberger Instituts für Arbeits- und Berufsforschung zufolge sehen sich Migrant*innen im Job weitaus weniger selbstbestimmt als Menschen ohne ausländische Wurzeln. Sie sind häufiger der Meinung, ihre Kompetenzen im Job nicht weiterentwickeln zu können, fühlen sich unterfordert und weniger selbstbestimmt. Mehr Infos gibt es auf Migazin hier.