Die gute Nachricht vorweg: Es ist erst einmal geschafft, dank der unglaublichen Unterstützung der Mitarbeiterinnen der Interkulturellen Beratungsstelle für Opfer von häuslicher Gewalt und Zwangsheirat (IBO e.V.). Wir haben diese Beratungsstelle bereits im ersten Bericht erwähnt. Zahra ist, wenn auch befristet, erst einmal auf der sicheren Seite.
Die unermüdliche Vorsprache Shiwas bei der Ausländerbehörde, unterstützt von einer Mitarbeiterin des IBO, zeigte Wirkung. Im September erhielt Zahra ihren Bescheid von der Behörde. Der von ihrer Rechtsanwältin eingelegte Widerspruch zu ihrer Abschiebung hat „aufschiebende Wirkung“. Tatsächlich war ihr jetzt wieder eine Erwerbstätigkeit erlaubt.
Sofort nach Erhalt des Schreibens machte sie sich auf den Weg zum JobCenter. Endlich, endlich hatte sie die Möglichkeit, sich ihrer prekären Situation zu entledigen. Zahra spürte Aufwind. Es gab wieder eine Perspektive, wenn auch befristet, aber immerhin.
„Eine Woche ich war sehr ruhig und ganz glücklich. Jetzt habe ich wieder ein Problem. Ich muss wieder viel weinen und meine Seele tut weh.“
Was war passiert? Das JobCenter gab ihrem Antrag auf Unterstützung nicht statt, wieder fehlte angeblich das entscheidende Stück Papier. Zahras Kraft reichte noch, um sich mit ihrer Anwältin in Verbindung zu setzen, die das Ansinnen des JobCenters mit großer Klarheit zurückwies. Die Reaktion des JobCenters auf das Schreiben der Anwältin war – gelinde gesagt- verhalten.
Als wir uns trafen, schilderte mir Zahra den Stand der Dinge. Ich saß einer Frau gegenüber, die vor lauter Verzweiflung auch ihrer Deutschkenntnisse nicht mehr richtig mächtig war. Die Sorge, dass sie in erneute Depression fallen würde, war groß.
Was sollte sie nur noch tun? Ihre Arbeit beim BFD (BFD Bundesfreiwilligendienst) wird Anfang des nächsten Jahres enden und was soll dann werden? Sie sieht sich schon, wie viele andere, aus lauter Not schwarz arbeiten, um irgendwie Geld zu verdienen. Und das mit ihrem Hintergrund als promovierte Universitätsabsolventin. Sie weiß, ihre einzige Chance ist die Verbesserung ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache, auch die zugewandte Abteilungsleiterin der Ausländerbehörde hatte ihr das schon nahegelegt.
„Sie sollten C1 schaffen, dann haben Sie mit Ihrem anerkanntem Universitätszertifikat gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.“
Natürlich ist Zahra dieser Sachverhalt klar. Ihr geht es aber im Augenblick wie vielen Geflüchteten mit dieser ungewissen Bleibesituation: „Wofür lerne ich, lohnt sich das überhaupt noch?“ Ich verstehe es. Trotzdem ermutige ich sie, weiter zu lernen. Es gibt keinen anderen Weg.
Plötzlich lächelt Zahra und wechselt das Thema. „Stell‘ Dir vor, ich habe Freundinnen mit unverheirateten Brüdern…“ Wir halten jetzt einen richtigen Schwatz unter Frauen, das wird hier nicht dokumentiert. Auf jeden Fall verlässt Zahra mich in einer anderen Stimmung. Nichts ist auf der rechtlichen Ebene anders, aber die Unbeschwertheit, die unser Gespräch am Schluss dominierte, nahm Zahra mit.
Drei Wochen später die erlösende Nachricht vom JobCenter. Dem Einspruch der Anwältin wurde stattgegeben. Zahra ist, wenn auch befristet, erst einmal auf der sicheren Seite.