Frage
Für unsere Heirat bekommen wir keinen Termin beim Standesamt. Was können wir hier tun?
Dann gibt es ja noch die Überprüfung der Richtigkeit der Papiere im Herkunftsland. Dafür fallen Extragebühren an. Bekommen wir ein Protokoll von der Überprüfung?
Herzlichen Dank für Eure Antwort!
Antwort
Liebe Cathrin,
leider wissen wir nicht, welchen Aufenthaltsstatus dein Verlobter aus Niger hat. Ist sein nigerianischer Pass bei der Ausländerbehörde, weil dort noch ein Verfahren anhängig ist?
Es gibt einen Beschluss eines deutschen Verwaltungsgerichts. Das besagt, dass „im Falle einer beabsichtigten und unmittelbar bevorstehenden Eheschließung eines Ausländers mit einer deutschen Staatsangehörigen es die Grundrechtsvorwirkung aus Art. 6 GG erfordert, dass von der Ausländerbehörde ein dort verwahrter Pass oder ein dort verwahrtes Passersatzpapier- jedenfalls in Form einer beglaubigte Fotokopie – an den Ausländer herausgegeben wird“. (VG Sigmaringen = Beschluss vom 10.10.2007 – 9 K 1389/07 -). § 15 AsylVfG, § 50 AufenthG, § 52 GKG, § 3 VwGO, § 87 VwGO, § 123 VwGO, § 154 VwGO, § 920 ZPO. Vielleicht könnt ihr euch bei der Ausländerbehörde auf diesen Beschluss berufen.
Vorlage einer beglaubigten Kopie des Passes
Wenn das Standesamt eine beglaubigte Kopie des nigerianischen Passes verlangt, so geschieht eine solge Beglaubigung in der Regel in Form einer Legalisation der entsprchenden deutschen Auslandsvertretung. Deutschland legalisiert aber inzwischen keine Urkunden mehr für bestimmter Staaten mit unsicherem Urkundenwesen. Dazu zählt leider auch Niger.
Die deutsche Auslandsvertretung kann jedoch im Rahmen der Amtshilfe für deutsche Behörden, dem Standesamt, mit einem Gutachten überprüfen, ob eine Urkunde echt ist. Diese Überprüfung ist sehr zeitaufwändig und kostet viel.
Anmeldung zur Eheschließung
Für die Anmeldung zur Eheschließung müsst ihr bestimmt noch weitere Urkunden deines Verlobten vorlegen, z.B. eine Ehefähigkeitszeugnis. Die Inlandsbehörde muss der Auslandsvertretung die Übernahme der Kosten, die entstehen, zusagen.
Entstehung von Kosten
Normalerweise muss der Urkundeninhaber, also dein Verlobter, eine Sicherheitsleistung für die Kosten hinterlegen, dien manchmal recht hoch sind.
Diese Kosten müssen auch dann erstattet werden, wenn sich die geprüfte Urkunde falsch ist. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern.
Wenn es weitere Schwierigkeiten gibt, solltet ihr zu einem Anwalt gehen, der sich in diesem Rechtsgebiet auskennt.
Viel Erfolg!