Frage
Nun hat man ihm gesagt, dass die Papiere zu alt wären. Er müsse sich diese Papiere neu aus Syrien beschaffen. Dann muss das Konsulat in Beiruth diese genehmigen.
Außerdem sagte man ihm, dass er seinen abgelaufenen syrischen Pass in Berlin bei der Botschaft verlängern lassen muss. Ohne den Pass könne er nicht in Deutschland heiraten.
Was muss er nun tun?
Antwort
Lieber Ratsuchender,
der Weg bis zur Hochzeit für einen syrischen Geflüchteten mit einer deutschen Staatsangehörigen ist wirklich schwierig und kann dauern.
Offensichtlich ward ihr schon beim Standesamt und man hat euch gesagt, dass der syrische Geflüchtete verschiedene Dokumente, eine Geburtsurkunde, ein Ehefähigkeitszeugnis und einen gültigen Reisepass, seines Heimatlandes vorlegen muss. Das Ehefähigkeitszeugnis darf tatsächlich nicht älter als 6 Monate sein. Das Dokument von 2015 ist damit nicht mehr gültig.
Ihr könnt jetzt versuchen, bei einem anderen Standesamt die Anmeldung zur Eheschließung zu stellen. Manchmal ist die Heirat bei einem Standesamt leichter als bei einem anderen. Das hängt vom zuständigen Standesbeamten ab. Es kann aber auch von der Erlasslage im jeweiligen Bundesland abhängen. Ihr könnt also zum Standesamt am Wohnsitz der deutschen Freundin oder zum Wohnsitz des Geflüchteten gehen. Unter Umständen kann es sogar empfehlenswert sein, sich umzumelden, um zu einem besseren Standesamt wechseln zu können. Grundsätzlich kann man bei jedem deutschen Standesamt heiraten. Man muss dann aber damit rechnen, dass für die Anmeldung zusätzliche Gebühren anfallen.
Wenn kein aktuelles Ehefähigkeitszeugnis vorhanden ist, kann man beim Oberlandesgericht einen Antrag stellen, um von der Einreichung dieses Dokuments befreit zu werden. Diesen Antrag müsst ihr über das Standesamt stellen. In manchen Städten weigern sich die Standesämter, Anträge an das Oberlandesgericht weiterzuleiten. Dann müsst ihr einen Anwalt einschalten.
Vorlage eines gültigen Reisepasses
Die Vorlage eines gültigen (verlängerten) syrischen Reisepasses ist grundsätzlich nicht erforderlich: Die Rechtsprechung akzeptiert, wenn der Geflüchtete einen abgelaufenen Pass vorlegen kann. Es muss aber eine gewissse zeitliche Nähe zwischen dessen Ausstellung, dem Ablauf und der Anmeldung zur Eheschließung bestehen. Der Standesbeamte kann in einem solchen Fall Aufenthaltsgestattung heranziehen, aus der sich Identität und Staatsangehörigkeit ergeben.
Eintragen einer Lebenspartnerschaft
Der Weg zur Heirat kann sehr beschwerlich sein. Das hängt vom Herkunftsland des ausländischen Ehepartners und den vorhandenen Papieren ab. Als ersten Schritt muss man sich beim Standesamt erkundigen, welche Dokumente man braucht.
Die Eintragung einer Lebenspartnerschaft regeln die Bundesländer unterschiedlich. In den meisten Ländern ist auch dafür das Standesamt zuständig, in anderen der Notar.
Das Standesamt informiert darüber, welche Dokumente du vorlegen musst und welche die Deutsche Botschaft im Heimatstaat legalisieren muss. In der Regel handelt es sich um die Geburtsurkunde, das Ehefähigkeitszeugnis, den Reisepass und den Staatsangehörigkeitsausweis. Je nach Herkunftsland, gilt dies noch für zusätzliche Dokumente.
Diese Papiere muss man im Herkunftsland beschaffen. Bei manchen Herkunftsländern muss man die Dokumente noch der Deutschen Botschaft zur Legalisation vorlegen. Gesetzlich beschränkt sich diese Legalisation gemäß § 13 Konsulargesetz auf die formale Echtheitsprüfung.
Seit 2001/2002 allerdings wird diese formale Echtheitsprüfung bei vielen Herkunftsländern nicht mehr vorgenommen, da angeblich das Dokumentenwesen in diesen Ländern zu unzuverlässig ist. Das gilt für die meisten westafrikanischen Länder und Vietnam. Die Botschaft legalisiert in diesen Fällen nur noch nach umfangreicher inhaltlicher Untersuchung.
Wenn man einen sogenannten Vertrauensanwalt einschaltet, der hieran viel Geld verdient und daher kein Interesse hat, die Arbeit schnell zu beenden, werden die familiären Verhältnisse des ausländischen Ehepartners ausgeleuchtet. Dies dauert in einigen Ländern so lang, dass eine Heirat in Deutschland dadurch fast unmöglich wird. Diese Überprüfung nimmt die Amtshilfe vor, wenn das Heimatstandesamt eine inhaltliche Überprüfung für notwendig hält.
Einschalten eines Anwalts
Besonders vorsichtig muss man sein, wenn das Standesamt die Einleitung des Verfahrens davon abhängig macht, ob man die Dokumente komplett einschließlich des Reisepasses vorglegen kann. Wenn dadurch die Abschiebung droht, etwa weil der Aufenthalt des Verlobten nur deshalb geduldet wird, weil keine Heimreisepapiere vorliegen, schaltet man besser einen ausländerrechtlich erfahrenen Anwalt ein. Der kann vielleicht eine Abschiebung während des laufenden Verfahrens verhindern.
Wenn das Heimatrecht kein Ehefähigkeitszeugnis kennt, muss das zuständige Oberlandesgericht eine „Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis“ erteilen. Dazu leitet das Standesamt die Papiere an das Oberlandesgericht weiter, welches dann die Befreiung erteilt. In manchen Städten weigern sich die Standesämter, Anträge an das Oberlandesgericht weiterzuleiten. Auch dann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.
Beschaffen eines Reisepasses
Häufig ist es schwierig, einen Reisepass zu beschaffen. Nach § 5 Personenstandsverordnung (PStV) kann man die Staatsangehörigkeit des ausländischen Ehepartners durch Reisepass oder einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Für Flüchtlinge im Asylverfahren ist die Beschaffung eines Passes oft nicht möglich, weil sie die Botschaft nicht betreten wollen. Der Reisepass kann aber durch einen anderen Identitätsnachweis und ein Staatsangehörigkeitszeugnis ersetzt werden. Oft genügt auch ein abgelaufener Pass.
Anmelden zur Eheschließung
Die meisten Städten nehmen die Anmeldung zur Eheschließung nur dann an, wenn der oder die Ausländer*in noch irgendein gültiges Aufenthaltspapier oder einen Grenzübertrittsschein hat. In anderen Städten genügt die Aufenthaltsbescheinigung. Es ist wichtig, sich hierüber rechtzeitig zu erkundigen. Wenn man keinen Weg findet, aus der Statuslosigkeit heraus zu heiraten und auch keine kurzfristige Relegalisierung möglich ist, kann man nur noch im Ausland heiraten. Sämtliche weiteren Schritte für eine Beschaffung von Dokumenten für eine Heirat in Deutschland können eingestellt werden.
Wenn jedoch alle Dokumente vorhanden sind, wird das Standesamt einen Termin zur Eheschließung bestimmen. Es gibt kein Aufgebotsverfahen mehr. Der Standesbeamte kann die Eheschließung verweigern, wenn er Gründe dafür hat, dass beide Ehepartner die Eheschließung beantragen, ohne dass sie wirklich eine eheliche Lebensgemeinschaft eingehen wollen ( sogenannte Scheinehe), § 1314 Abs.2 Nr.4 BGB. Hierbei müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Dass einer der zukünftigen Ehepartner Asyl begehrt, lässt diesen Schluss nicht zu. Diese relativ neue gesetzliche Regelung wird anscheinend selten angewendet. Viele Standesbeamte wollen sich nicht als Schnüffler betätigen oder den Verlobten jedenfalls nichts unterstellen.
Ausnahmen
• In Ausnahmefällen kann man die Bescheinigung durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzen. Zum Beispiel wenn der ausländische Partner als Asylbewerber nicht in sein Heimatland reisen kann, weil er dort verfolgt wird. Oder wenn die dortigen Behörden sich weigern, die Ledigkeitsbescheinigung auszustellen, um den Asylanten zur Rückkehr zu zwingen. Auch Kriegswirren oder Bürgerkriege können dazu führen, dass man die Ledigkeitsbescheinigung nicht erbringen kann und durch eine Versicherung ersetzen muss.
• Auch Absatz 2 des § 1309 BGB befasst sich mit dem Thema. Der Präsident des Oberlandesgerichts des Bezirks, in dem das Standesamt der Eheschließung liegt, kann davon befreien, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. Das wird immer dann gemacht, wenn es kein Ehefähigkeitszeugnis im Heimatland gibt oder wenn es sich um einen Staatenlosen handelt. Wenn man von der Vorlage des amtlichen Ehefähigkeitszeugnisses befreit ist, kann man eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland oder eben die eidesstattliche Versicherung, dass man nicht verheiratet ist, hinzuziehen.
13 Antworten
Ich habe eine Frage zu dem Artikel-das Standesamt in Berlin Mitte hat von meinem Verlobten die notariell beglaubigte Passkopie meines Verlobten (er ist aus dem Niger). Das reicht der Standesbeamten nicht aus. Sie fordert diese Kopie von der Ausländerbehoerde. Diese sagt m. E. zurecht , dass sie diese nicht unterschrieben aushändigt, weil das nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt. Weil die Ausländerbehoerde das Papier nicht gibt bekommen wir keinen Termin zur Anmeldung. Was können wir hier tun?
Dann gibt es ja noch die Überprüfung der Richtigkeit der Papiere im Herkunftsland. Dafür fallen Extragebühren an. Bekommen wir ein Protokoll von der Überprüfung?
Herzlichen Dank auch für diesen Beitrag. Welches OLG hat das entschieden? Vielleicht kann ich das der Standesbeamtin senden.
wir fragen unsere Anwaltin , und wir werden bald aud ihre Frage antworten.
Hallo
Ich bin italinerin und möchte mit eine syrische flüchtige in Deutschland heiraten da ich italienische Bürgerin bin was würde dann mein Mann bekommen? und was müsste ich genau tun ? Wird er Deutsche gesetzte oder italienische nach gehn müssen?
sie bokmmen unsre Antwort bals.
Hey
Vielleicht können Sie uns auch helfen. Mein Verlobter kommt gebürtig aus Syrien, lebt jedoch seit über 30 Jahren hier. Unser Problem liegt darin, dass er keine Geburtsurkunde mehr hat und wir nicht heiraten dürfen. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und wir haben ein gemeinsames Kind, leben jedoch nicht zusammen. Was können wir tun um doch noch zu heiraten?
Besten Dank im Voraus
Liebe Ratsuchende,
Für eine Heirat in Deutschland ist es erforderlich, dass beide Ehepartner u.a.eine Geburtsurkunde ( amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person) vorlegen. Dein Verlobter kann in Syrien die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen, diese müßte dann in der deutschen Botschaft in Beirut legalisiert werden.
Gibt es eine Möglichkeit, dass Dein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt? Er ist ja schon 30 Jahre in Deutschland und man müßte prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Wir hoffen, dass wir Euch damit etwas haben helfen können.
Angelika Bauer
Redaktion Flüchtling Magazin
ein ehepaar aus syrien lebt seit 30 jahren in deutschland, sind bereits eingebürgert; für die Kinder zur Einbürgerung, sie sind in Deutschland geboren, sollen sie ihre Geburtsurkunden vorlegen, diese sind jedoch nicht vorhanden.
was ist zu tun?
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben in Dänemark geheiratet. Jetzt möchten wir unsere Ehe in Deutschland anerkennen lassen. Problem ist, dass meine Frau als Minderjährige in Syrien zwangsverheiratet wurde und wir einen Nachweis brauchen, dass die Ehe geschieden wurde. Wir wissen welche Dokumente wir brauchen, aber nicht, wie wir daran gelangen. Wendet man sich direkt an das Außenministerium Syriens oder gibt es anwaltliche Dienste die man dafür in Anspruch nehmen kann?
Meine Frau ist hier als Flüchtling mit Niederlassungserlaubnis anerkannt kann also nicht einfach nach Syrien.
Danke für die Rückmeldung!
Liebes Team vom Flüchtling-magazin,
vielen Dank für eure Webseite! Mein Freund (Syrer) und ich (Italienerin) wohnen in Berlin und möchten heiraten. Er hat den subsidiären Schutz und besitzt auch einen grauen Reiseausweis für Ausländer, sein syrischer Pass ist aber seit ein paar Jahren abgelaufen und er traut sich nicht, die syrische Botschaft zu betreten. Das Standesamt bestand aber auf einen gültigen Pass. Könnten wir stattdessen den Reiseausweis für Ausländer als Passersatz verwenden, evtl. in Kombination mit dem alten Pass? Alle Informationen, die auf dem Pass stehen, stehen doch auch darauf.
Vielen Dank!
Liebe Ratsuchende,
hier ist die Antwort von Angelika Baur;
grundsätzlich sollte der Reiseausweis für Ausländer in Kombination mit dem abgelaufenen Heimatpass für das Standesamt ausreichend sein. Es wird für eine Heirat in Deutschland u.a. ein Identifikationsnachweis verlangt. Das kann ein Pass. ein Reiseausweis für Ausländer, ein Personalausweis sein. Ihr könnt beim Standesamt auch vortragen, dass es unzumutbar sei, die syrische Botschaft in Berlin aufzusuchen. Die Unzumutbarkeit muss dann allerdings begründet werden: Familienangehörige in Syrien könnten Repressalien erleben, hohe Schmiergeldzahlungen, Begründungen aus der Anhörung beim BAMF für die Gewährung von Asyl in Deutschland oder ähnliches.
Wenn das zuständige Standesamt das nicht akzeptiert, empfehlen wir euch, einen im Asylrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle aufzusuchen
Wir wünschen Euch viel Erfolg und vor allem eine wunderbare Hochzeit!
Ich bin eingebürgert deutsch und mein Mann syrischer Flüchtlinge,wir wollen beide in der syrischen botschaft heiraten ,nun war er bereits in Syrien verheiratet und in Deutschland geschieden ,braucht er trotzdem eine ledigkeitsbescheinigung aus Syrien.und wie kann ich erfahren das er auch in Syrien geschieden ist ,oder geht das automatisch weil er in Deutschland geschieden ist Und somit auch in Syrien.er sagt die ex Frau soll in Syrien unterschreiben aber wie ?
Hallo,
als wir in Murnau waren, wollten wir unser Eheschießung im Standesamt anzumelden. Der Ämter da hat eiginen Unterlagen von uns benötigt, und wir hatten die meisten Unterlagen von Syrien erreichen (Sie kostet ca. 1300€).
Während wir die Anmeldung sind wir nach Weilheim umgezogen. In Weilheim hat der Ämter in Standesamt nach extra Unterlagen gefragt. Wir werden probieren es zu erreichen aber die Gültigkeit für die alte Unterlagen wird nach 1 Monat ablaufen, und das Botschaft in Libanon ist geschlossen.
Was können wir machen? Sollen wir noch für neuen Unterlagen zahlen??
Ich habe das Geld und Zeit verloren.
Hallo Wael,
wenn ihr eure Anmeldung zur Hochzeit an eurem bisherigen Wohnsitz in Murnau vollständig vorgenommen habt und auch eine Bestätigung von dort erhalten habt, könnt ihr auch in einem anderen Standesamt heiraten. Die Anmeldung ist 6 Monate gültig. Ihr solltet dem Standesamt in Murnau mitteilen, dass sie alle Unterlagen an das Standesamt in Weilheim schicken sollen und in Weilheim die Bestätigung zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen.
Viel Erfolg und habt eine wundervolle Hochzeit