Frage
Anfang Januar 2018 bekam ich Post von „fördern & wohnen“, dem Betreiber der Unterkunft. In dem Brief teilte man mir mit, dass die Kosten für die Unterkunft ab 1.1.2018 erhöht würden von € 650,00€ auf € 1000,00 monatlich. Ich habe schon viel versucht, für meine Familie und mich eine Wohnung auf dem freien Markt zu bekommen, aber leider hat das nicht geklappt.
Ich kann die erhöhten Kosten nicht zahlen. Wie sollen wir als Familie von € 500,00 leben? Warum wurden die Kosten für die Unterkunft um so viel erhöht?
Ich bin sehr verzweifelt, denn ich habe Arbeit, verdiene den Lebensunterhalt für die Familie und bei meinen Freunden, die keine Beschäftigung haben, zahlt das Jobcenter oder das Sozialamt die Kosten der Unterkunft.
Was kann ich tun?
Antwort
Lieber Ratsuchender,
zunächst ist es ganz großartig, dass du deine Familie bei dir hast und eine Beschäftigung gefunden hast. Der Hamburger Senat hat im Dezember 2017 beschlossen, den sogenannten Kostendeckungsgrad in der öffentlichen Unterbringung deutlich zu erhöhen. Bundesweit wird das bereits gemacht, Hamburg folgt nun auch. Der Kostendeckungsgrad ist dann von 21 Prozent auf 88 Prozent erhöht worden.
Für einen großen Teil der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II – Arbeitslosengeld II, Hartz IV)) oder Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII – Grundsicherungsleistungen) erhalten, werden die Gebühren als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen. Somit ändert sich bei rund 90% der Bewohnerinnen und Bewohner in den Unterkünften überhaupt nichts.
Direkt betroffen sind aber so genannte „Selbstzahler“. Das sind Personen, die zwar in einer Wohnunterkunft leben, aber keine der vorher genannten Sozialleistungen beziehen, sondern über eigenes Einkommen verfügen. Das ist bei dir der Fall.
Einkommensgrenzen für reduzierte Gebühren
Alle Selbstzahler müssen die Gebühr zumindest teilweise zahlen. Die Stadt Hamburg schätzt, dass von der Erhöhung bis zu 3.000 Personen betroffen sind.
Der Hamburger Senat hat aber beschlossen, die Belastung für die Selbstzahler zu begrenzen: Es gibt eine reduzierte Gebühr. Sie beträgt € 210,00 pro Person und Monat. Eine vierköpfige Familie ( das fünfte Familienmitglied unter 25 Jahren und jedes weitere ist von den Gebühren befreit) zahlt also € 840,00 monatlich für die Unterkunft. Diese reduzierte Gebühr gilt für Personen oder Bedarfsgemeinschaften, die ein monatliches Nettoeinkommen von € 2251,00 – € 3055,00 bei 4 oder mehr Personen haben. Bei einer Person liegt die Grenze des Nettoeinkommens zwischen € 730,00 und € 1300,00. Danach müsstest du also monatlich € 840,00 für deine Unterkunft bezahlen.
Dein Nettoeinkommen liegt nun allerdings weit unter diesen Beträgen aus der Hamburger Gebührenordnung. Du solltest also mit deinem Einkommensnachweis zur Leitung deiner Unterkunft gehen und dann alles dort klären. Um reduzierte Gebühren in Anspruch zu nehmen, musst du auf jeden Fall einen Antrag stellen. Auch dafür brauchst du einen Einkommensnachweis.
Die Ermäßigung wird ab dem Monat genehmigt, in dem du den Antrag stellst. Also solltest du ihn noch schnellstens für Februar stellen.
Viel Erfolg und vor allem solltest du es nicht aufgeben, eine eigene Wohnung zu suchen. Lass dich bei der SAGA GWG, bei Baugenossenschaften auf Wartelisten setzen. Wir drücken dir die Daumen!
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