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Heirat zwischen Deutschland und Syrien

In dieser Rubrik beantwortet Anwältin Angelika Willigerod Bauer aus unserem Team rechtliche Fragen, die uns zugesendet werden. Diesmal geht es um das Thema Heirat. Kann ein Syrer, der in Deutschland lebt, eine Frau in Damaskus heiraten, ohne bei der Eheschließung selbst anwesend zu sein?

Frage

Ein Syrer, der in Deutschland als Flüchtling anerkannt ist, möchte eine Syrerin heiraten, die in Damaskus lebt. Weil er bei der Hochzeit selbst nicht in Syrien sein kann, möchte er seinen Vater, der auch in Damaskus lebt, bevollmächtigen, den Heiratsvertrag abzuschließen. Ist das möglich?

Antwort

Stellvertretung bei der Heirat ist möglich

Die Ehe ist ein Vertrag, der beide Parteien persönlich bindet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die persönliche Anwesenheit beider Eheschließenden bei der Eheschließung zwingend notwendig ist. Art. 8 Abs. 1 PSG lässt ausdrücklich die Stellvertretung bei der Eheschließung (at-taukīl fī z-zawāǧ) zu.

Der Stellvertreter ist aus der Sicht des deutschen Rechts als Bote zu qualifizieren. Er bringt lediglich den Willen einer der Parteien zur Eheschließung zum Ausdruck, in diesem Fall wäre es der Vater, der den Sohn vertritt. Die Auswahl des Ehepartners kann jedoch nicht dem Stellvertreter überlassen werden. In der Praxis ist die Stellvertretung bei der Ehe in Syrien üblich und allgemein anerkannt.

Vollmacht und Registrierung

Häufig heiraten syrische Männer auf diesem Weg, um die Frau nach Deutschland nachzuholen. Der in Deutschland lebende Syrer muss eine Vollmacht auf seinen Vater ausstellen, dass dieser den Heiratsvertrag mit der Syrerin im Namen des Sohnes abschließt. Es muss dann eine Registrierung bei einem syrischen Gericht erfolgen. Dazu müssen dann noch entsprechende Unterlagen vorgelegt werden.

Eine Vollmacht kann der Syrer bei jedem Notar ausstellen lassen. Er muss dann genaue Angaben der Frau und von sich selbst machen. Diese Vollmacht muss anschließend beglaubigt und ins Arabische übersetzt werden. In die syrische Botschaft muss er dafür nicht.

Autorin: Angelika Willigerod Bauer

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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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9 Antworten

  1. In meine Flüchtlingsberatung kam ein Syrer, der eine Handschuh-Ehe eingehen will. Er meinte, die Vollmacht müsse von der syrischen Botschaft beglaubigt werden (mit dem Risiko aus § 72 AsylG). Sie schreiben, eine (notarielle) Vollmacht müsse beglaubigt werden, ohne die syrische Botschaft betreten zu müssen. Wer macht dann die Beglaubigung? Oder ist damit die Beglaibigung durch den Notar gemeint?

  2. Danke, für die Klarstellung, dass es diese nach syrischem Recht legale Möglichkeit für eine Eheschließung gibt.
    Aber ergibt sich daraus ein „Anspruch“ für eine Einreise der Frau aus Syrien nach Deutschland, zumal nach der geltenden Regelung für den „Familiennachzug“ nur diejenigen nach Deutschland als Familienangehörige nachreisen können, zu denen bereits vor der Flucht eine familiäre Bindung bestand!

  3. Guten Tag !
    Ich kümmere mich seid einigen Jahren um eine Familie aus Deutschland.
    Der Sohn der Familie möchte gern aus seiner Heimatstadt in Syrien heiraten.
    Er hat eine Auffenthaltserlaubnis .
    Was muss er jetzt unternehmen?Vielen Dank

  4. Mein Nachbar ist Syrer. Seine Partnerin Österreicherin. Die beiden haben seid 2monaten ein Baby. Die Frau geht nie aus der whg. Nur ev zum Arzt. Einkaufen geht der Mann. Die Frau ist nur in der whg. Ist das normal oder stimmt da etwas nicht?

  5. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich lebe seit 5 Jahren in Berlin und habe Schutz. Vor einem Jahr habe ich Syrien geheiratet. Wie kann ich meine Frau zusammenbringen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mohamed Akil

    1. Hallo Mohamed,
      wir haben leider nicht genug Informationen von Dir. Du kannst Deine Frau nur dann nachholen, wenn Du selbst einen entsprechenden Aufenthaltstitel hast ( bei subsidiärem Schutzstatus ist es sehr schwierig). Um Deine Ehefrau aus Syrien nach Deutschland nachzuholen muß sie einen Antrag auf Ehegattennachzug bei der deutschen Botschaft in Beirut stellen. Dort müssen dann zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein: u.a. die Vorlage der Heiratsurkunde, Deutschkenntnisse Deiner Frau auf A1 Niveau, Vorlage ihres Reisepasses. Du mußt nachweisen, dass es genügend Wohnraum für euch beide in Deutschland gibt, dass Du den gemeinsamen Lebensunterhalt zahlen kannst. Dieses Visumsverfahren wird in Zusammenarbeit mit der für Dich zuständigen Ausländerbehörde durchgeführt und dauert meistens sehr lange. Aber wir empfehlen Dir, es vorzunehmen. Viel Erfolg dabei!

  6. Muss man nur für seinen Vater vollmacht machen ?Oder es geht für einen Bekannten oder so? Und wo soll die Voll Macht beglaubigte werden?

  7. Bin Deutscher Staatsbürger und möchte meine syrische verlobte aus Ägypten her holen, hab bereits hier meine ehefähigkeitzeugnisses und das was verlangt würde
    Meine Frage ist wo muss ich beglaubigen lassen damit ich zu euch rüber bringe
    Weiß nur muss einmal in arnsberg beglaubigen oder wie man es nennt.
    Weiß ehrlich gesagt garnicht was ich tun soll.
    Ruf mehr mals bei euch ran aber da geht keiner ran
    Bitte um Hilfe
    Möchte gerne wissen wo ich was beglaubigen kann und wo.
    Und dann was ihr alles braucht von mir
    Und ob mein Vater rüber kommen kann es angeben
    Da ich immer auf Montage bin.
    Mit freundlichen Grüßen

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