Frage
Guten Tag,
ein Ehepaar aus Syrien lebt seit 30 Jahren in Deutschland. Sie sind bereits eingebürgert. Für die in Deutschland geborenen Kinder sollen sie zur Einbürgerung ihre Geburtsurkunden vorlegen, diese sind jedoch nicht vorhanden. Was ist zu tun?
Antwort
Lieber Ratsuchender,
ein Kind ausländischer Eltern erwirbt mit seiner Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Nach Vollendung des 21. Lebensjahres muss das Kind sich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionspflicht), es sei denn, es ist in Deutschland aufgewachsen oder es besitzt neben der deutschen nur die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz. Dieses Geburtsortprinzip gilt seit dem Jahr 2000.
In § 10 Staatsangehörigengesetz heißt es dazu u.a.:
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er….[…]
(2) Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Ausländers können nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten.
Wir wissen jetzt nicht, wie alt die Kinder des syrischen Ehepaares sind und wann die Eltern eingebürgert wurden. Aber eigentlich müssten die Kinder bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, wenn die Eltern zur Zeit der Geburt bereits eingebürgert waren oder 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben.
Die syrischen Eltern mussten doch bestimmt auch ihre Geburtsurkunden bei der Einbürgerung vorlegen. Dann müssen sie den Behörden bekannt sein. Sollten die Geburtsurkunden der Kinder gemeint sein, wäre es ausreichend einen Auszug aus dem Geburtenregister vorzulegen, wenn es keine Geburtsurkunden gibt.
Unsere Empfehlung wäre, sich nochmals mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde (meistens die Ausländerbehörde) in Verbindung zu setzen.
Viel Erfolg!
6 Antworten
Sehr geehrte Frau Bauer,
ich bin syrer. Ich habe einen unbefristeten aufenthalt. Meine Frau hat Aufenthalt für drei Jahre. Wir haben in Deutschland ein Kind bekommen. Unser Kind hat Aufenthalt für 3 Jahre bekommen. Meine Frage: warum hat unser Kind keinen unbefristeten Aufenthalt bekommen?
Kann ich etwas dafür machen?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Kann ein Flüchtling, der früher als Minderjährige nach Deutschland kam, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, ohne die Geburtsurkunde vorzulegen? Welche Ausnahmen und für wen werden sie gelten, für die Einbürgerung ohne Nachweise Papier z.B. Geburtsurkunde/ Pass…
Mein Mann und ich (beide italienische Staatsbürger) hatten heute unser Beratungsgespräch für die Einbürgerung (Bayern).
Als Unterlagen müssen wir u.a. unsere Geburtsurkunden bereitstellen, die allerdings nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Leider kann das Italienische Generalkonsulat in München diese Bescheinigungen nicht ausstellen, sondern ausschließlich das Amt des jeweiligen Geburtsortes. Dies stellt sich sowohl für Neapel (mein Geburtsort) und besonders für Nairobi (Geburtsort meines Mannes) als äußerst schwierig dar.
Eine internationale Geburtsurkunde, bzw. mit vereidigter deutscher Übersetzung, können wir problemlos zur Verfügung stellen aber das genügt nicht.
Ich verstehe diese Vorgehensweise nicht. Können Sie uns helfen?
Vielen Dank!
Angela Smith
Ich aus eritrea.ich bin Asylbewerber. Seit 2014 bin ich in Deutschland. Ich will Staatsangehörige beantragen auch heiraten. Aber ich muss den Geburtserkunde haben. Unglaublicherweise wegen poletischem Grund kann ich es nicht finden .
Gibt es bitte eine Gelegenheit wie ich den geburtserkunde besitzen kann?
Vielen Dank im voraus.
Hallo Goltom,
um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten (Einbürgerung) müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt auch unter anderem die Vorlage von Dokumenten, die deine Identität nachweisen. Nach § 9 Personenstandsgesetz kann der Nachweis der Identität auch durch eine eidesstattliche Versicherung erfolgen. Am besten ist es, wenn Du zu zu der für Dich zuständigen Einbürgerungsstelle gehst und einmal mit dieser sprichst, was sie dir empfehlen. Manchmal reicht auch ein Impfpass aus dem Heimatland, ein Schulzeugnis, ein Führerschein oder irgendeine Urkunde, auf der ein Foto von Dir ist.
Viel Erfolg bei deiner Einbürgerung
Sehr geehrte Frau Bauer,
mein Partner kommt aus Syrien. Wir warten unsere Kind und wir wollen seine Familienname nimmt und auf gar keinen Fall meinem. Leider hat er kein Geburturkunde und kann es nicht vorzulegen. Ein Vaterschaftsanerkennung und zusammen Sorgerechte haben wir schon. Was müssen wir machen damit unsere Kind sein Familienname nimmt?