Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Obaida und ich komme aus Syrien,
Mein Reisepass ist abgelaufen, aber die Pässe von meiner Frau und meiner Tochter noch nicht. Die Ausländerbehörde gibt mir keinen Pass. Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden für meine Familie. Aber der Mitarbeiter, der mit mir den Mietvertrag abschließen wird, sagte, dass er meinen Reisepass braucht. Was kann ich in diesem Fall tun?
Antwort:
Lieber Ratsuchender,
toll, dass Du eine Wohnung gefunden hast. Das ist ja nicht so leicht. Eigentlich sollte dem Vermieter dein Aufenthaltsausweis reichen und die Ausweise Deiner Familie.
Es gibt keine Rechtsvorschrift, die besagt, dass ein gültiger Reisepass zur Anmietung einer Wohnung erforderlich ist. Es sollten aber Papiere vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass die Identität des zukünftigen Mieters eindeutig ist (Personalausweis, Aufenthaltstitel).
Viele Vermieter verlangen auch eine SCHUFA Auskunft. Die kann man kostenlos unter https://www.meineschufa.de/site-11_3_1?dako_token=1e5bb4a6b15f8866046988f59a8a7570 herunterladen. Hier findest du eine gute Anleitung.
Jeder Vermieter hat aber die freie Wahl, mit wem er einen Mietvertrag abschließt und zu welchen Bedingungen.
Wohnungssuche – was kann ich tun?
Ein Tipp, wenn Du auf Wohnungssuche bist: Stelle eine Mappe zusammen, aus der ein Vermieter oder der Makler alles über Dich und Deine Familie ersehen kann:
- Kopien der Ausweise
- Aktuelle Schufa-Auskunft
- Gehaltsnachweise/Bescheid des Jobcenters
- Kurzes Anschreiben – vielleicht mit einem Foto der ganzen Familie – aus dem hervorgeht, wer ihr seid und und was ihr alle so macht ( Schule, Job, Deutschkurse etc.)
Wenn Du Empfänger von Leistungen des Jobcenters bist und die Miete vom Jobcenter bezahlt werden soll, muss dieses vor Abschluss des Mietvertrages, d.h. bevor Du unterschreibst, zustimmen. Wenn Du ohne die Zustimmung den Mietvertrag unterschreibst, kann es sein, dass nichts oder nicht der volle Betrag der Miete bezahlt wird.
Gemäß den Regelungen in § 22 SGB II müssen sowohl die Kosten als auch die Größe einer Wohnung angemessen sein:
Beispiele für Angemessene Wohnungen in Hamburg (in anderen Bundesländern gelten andere Beträge!):
1 Person 50qm Bruttokaltmiete € 481
2 Personen in der Bedarfsgemeinschaft bis zu 65qm Bruttokaltmiete €577,20
3 Personen in der Bedarfsgemeinschaft bis zu 80 qm Bruttokaltmiete € 696,75
4 Personen in der Bedarfsgemeinschaft bis zu 95 qm Bruttokaltmiete € 836,10
Neben der Bruttokaltmiete übernimmt das Jobcenter auch die Heizungs- und Betriebskosten (Vorsicht: Bei einer Rückzahlung von Betriebskosten durch den Vermieter muss dies dem Jobcenter angezeigt werden!).
Mietkautionen dürfen 3 Monatsmieten nicht übersteigen. Sie können bei Antragstellung vor Unterzeichnung des Mietvertrages – bei Vorlage besonderer Voraussetzungen – als Darlehen vom Jobcenter gewährt werden.
Die Zahlung von Maklergebühren durch das Jobcenter kann nur gewährt werden, wenn die Anmietung einer Wohnung anders nicht ohne Makler möglich ist.
Achtung! Vorsicht!
Es gibt viele Möglichkeiten, eine Wohnung zu finden. Aber es ist teilweise sehr schwer! Bitte fallt nicht auf unseriöse Angebote herein. Oft bieten Personen Wohnungen an zu sehr günstigen Preisen, wollen aber vor einer Besichtigung schon die Kaution oder einen anderen Geldbetrag und die erste Miete haben. Sie selbst leben im Ausland und haben immer wieder andere Ausreden, warum sie nicht vor Ort sein können. Der Schlüssel der Wohnung zur Besichtigung würde nach Zahlung des Geldbetrages geschickt oder durch eine dritte Person übergeben werden. Wenn ihr darauf zahlt, werdet ihr nie einen Schlüssel sehen und das Geld ist verschwunden.
Üblich und seriös ist es, dass ihr eine Wohnung anschaut, und dann entscheidet ihr Euch und auch der Vermieter, ob ihr einen Mietvertrag für diese Wohnung abschließen wollt. Erst nach Unterschrift beider Parteien ist die Kaution und vor dem Einzug erst die Miete fällig, d.h. erst dann wird gezahlt!
Wir wünschen Euch allen viel Erfolg bei der Wohnungssuche!