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Artikel 7 – Erste Stunde: „Reli“

Wisst ihr eigentlich, wie viele Artikel das Grundgesetz hat? Könnt ihr alle Grundrechte aufzählen? Nein? So ging es uns auch. Deshalb haben wir den 70. Geburtstag des Grundgesetzes zum Anlass genommen, um eine Artikelreihe zu starten. Seit dem 23. Mai gibt es jeden Tag einen Artikel zu einem Grundrecht. Natürlich interessiert uns besonders, wie Geflüchtete über das Grundgesetz denken.

In Artikel 7 geht es um das Schulwesen. Eine besondere Rolle spielt der Religionsunterricht. Steffen und Aziz haben sich für diesen Artikel über die Bedeutung von Religion in der Schule unterhalten.

In immer mehr Bundesländern wird vereinzelt Islamunterricht angeboten, der Ethikunterricht wird als Alternative zum evangelischen und katholischen Religionsunterricht immer häufiger besucht und manche Menschen fordern die Abschaffung von Religion in unseren Schulen. Über kein anderes Fach wird in Deutschland so viel diskutiert, wie über den Religionsunterricht. Der ist nicht nur gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche, sondern auch das einzige Schulfach, das in unserem Grundgesetz erwähnt wird.

Der siebte Artikel des deutschen Grundgesetzes befasst sich mit dem Schulwesen und hält als ersten Punkt fest:

„Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ 

Im Weiteren gewährleistet das Grundgesetz das Recht zur Errichtung privater Schulen und nennt hierbei Vorgaben, die diese erfüllen müssen, um genehmigt zu werden. Ähnlich dazu nennt es Bedingungen für die Errichtung privater Volksschulen. Doch befasst sich der Artikel auch mit dem Religionsunterricht, der als einziges Pflichtfach im Grundgesetz verankert ist. Dazu wird auch festgehalten, dass Erziehungsberechtigte das Recht haben, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen und kein Lehrer sich gegen seinen Willen verpflichten lassen darf, diesen zu unterrichten.

Seinen Ursprung findet der Artikel in der Weimarer Verfassung die, 1919 unterschrieben, als erste deutsche demokratische Verfassung in die Geschichte einging und damit die Zeiten kaiserlicher Herrschaft beendete. Im Ursprung beschränkte der Staat mit dem Artikel den Einfluss der Kirche auf das Schulwesen und stellte dieses unter seine eigene Aufsicht.

Die Welt ist bunt geworden

Die deutsche Gesellschaft erlebt und lebt kulturelle Vielfalt. Anhänger diverser Glaubensgemeinschaften und Menschen ohne Konfession arbeiten, leben und lieben zusammen. Wir vernetzen uns in den Sozialen Medien, kommunizieren anhand von Emojis, besuchen Konzerte und bereiten uns gemeinsam in der Schule auf unseren beruflichen Werdegang vor.

Wie schon eingangs erwähnt privilegiert unser Grundgesetz den Religionsunterricht, da es auf kein anderes Lehrfach Bezug nimmt. Für Anhänger von Religionsgemeinschaften bietet der Unterricht durchaus Chancen, wie die Möglichkeit eines gemeinsamen, kulturellen Verständnisses, welches durch gemeinsame Reflexion des Glaubens möglich ist. Doch hierbei werden Menschen ausgeschlossen, die keiner Konfession angehören. Und es setzt auch voraus, dass die Kinder dem Unterricht beiwohnen. Denn Eltern dürfen darüber entscheiden, ob das Kind am Religionsunterricht teilnimmt oder nicht, bis dieses das 14. Lebensjahr erreicht hat.

Religionsunterricht ist in Syrien Pflicht

So werden in einer kulturell breit aufgestellten Gesellschaft vermehrt Stimmen laut, die den Religionsunterricht als solchen in Frage stellen. Unter anderem sind dies Eltern, die ihre Kinder konfessionslos aufwachsen lassen und sich für sie bereits in der Unterstufe ein Fach für ethisch-moralische Bildung wünschen. Ein Unterricht wie dieser wird meist erst in der Oberstufe in Form von Philosophie oder Ethik angeboten. Aktuell sind in etwa 35 bis 36 Prozent der Bevölkerung in Deutschland konfessionslos. Im Vergleich dazu waren dies im Jahr 1970 in Westdeutschland nur 3,9 Prozent. Es ist ein deutlicher Wandel zu beobachten. Wie schaffen wir es also in einer multikulturellen Gesellschaft, weiterhin gemeinsame Werte zu erkennen und zu vermitteln, mit denen wir gemeinsam leben können?

Dazu tauschte ich mich mit Aziz aus, der 2015 aus Damaskus floh und nun in Düsseldorf zuhause ist. Aziz erzählt mir, dass er in einer teilweise sehr strengen Familie aufgewachsen ist, was die religiöse Erziehung betrifft. Und doch waren sie „modern orientiert und zwangen mich zu nichts, wie dem Beten“, so Aziz. Der Religionsunterricht in Syrien ist für jeden Schüler Pflicht. Mit dem Unterschied zu Deutschland, dass dort niemand entscheiden darf, ob teilgenommen wird oder nicht. Christen gehen in den Unterricht für Christen und Muslime in den Unterricht für Muslime. Im Unterricht selbst werden dann viele Schriften auswendig gelernt und gesellschaftliche Themen wie „Sex vor der Ehe“ oder „Haram“ behandelt.

Hin zu einem „Wir-zusammen“-Denken

Ähnlich wie im Religionsunterricht hierzulande lernen die Kinder etwas über gemeinsame Werte. Also frage ich Aziz, was er über die Diskussion zum Werteunterricht denkt und ob es nicht sinnvoller wäre, gemeinsam über Weltanschauungen zu reden, so wie auch in Biologie zusammen über die DNA des Menschen geredet wird. Er antwortet: „Ich halte das erstmal für eine gute Idee. So lernen wir, wie der Andere denkt und dass keine Wände zwischen den Kulturen stehen. Es wäre wichtig, einen Eindruck von allen Religionen und Weltanschauungen, die uns umgeben zu vermitteln und dann gemeinsame Werte zu entwickeln. Fort von einem Ich-und-die anderen-, hin zu einem Wir-zusammen-Denken!“

Religion ist ein Teil der Geschichte und des Kulturerbes. Doch hat sich unsere Kultur weiterentwickelt. In einer Gesellschaft, in der die Zahl der Konfessionslosen steigt und die Vielfalt an Glaubensgemeinschaften zugenommen hat, scheint es berechtigt, über eine Alternative zu diskutieren. Eine Alternative, die keinen Schüler ausschließt und die Möglichkeit bietet, gemeinsam über Themen wie Weltanschauungen, Ethik und Moral zu sprechen.

Die weiteren Artikel unserer Grundgesetz-Reihe findet ihr hier: Das Grundgesetz wird 70.

Quellen

Zahl der konfessionslosen Menschen in Deutschland

Entstehungsgeschichte (Artikel 7)

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Eine Antwort

  1. Ich fände einen religionsübergreifenden „konfessionslosen“/“weltlichen“ Religionsunterricht gut. Ich hatte so etwas Ähnliches in der Oberstufe im Gymnasium, als Katholikin habe ich den evangelischen Unterricht freiwillig besucht, hier haben wir aber viel mehr „Religionswissenschaft“ gelernt, also traditionellen Religionsunterricht. Also uns die verschiedenen Weltreligionen angeschaut, gelernt wie sie entstanden sind, woran die Menschen glauben, aber auch kritisch darüber diskutiert und Glaubensvorstellungen hinterfragt. So etwas fände ich für alle Schüler sinnvoll, so dass sie informiert sind und so besser Stellung beziehen können und Verständnis für andere Menschen entwickeln können.

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