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Artikel 6 – Kinder sollen gut und geschützt aufwachsen können

Wisst ihr eigentlich, wie viele Artikel das Grundgesetz hat? Könnt ihr alle Grundrechte aufzählen? Nein? So ging es uns auch. Deshalb haben wir den 70. Geburtstag des Grundgesetzes zum Anlass genommen, um eine Artikelreihe zu starten. Vom 23. Mai an gibt es jeden Tag einen Artikel zu einem Grundrecht. Natürlich interessiert uns besonders, wie Geflüchtete über das Grundgesetz denken.

In Artikel 6 geht es unter anderem um das Wohl von Kindern. Sajad Allah Dad aus Afghanistan findet es gut, dass Kinder in Deutschland von Gewalt beschützt werden. Das ist nicht überall so.

Einzelne Artikel aus dem Grundgesetz gemeinsam lesen, verstehen und Gedanken dazu austauschen? Gar nicht so einfach, aber spannend! Als ich dazu vor einigen Tagen mit Sajad Allah Dad aus Afghanistan beim Tee im Garten zusammensaß, haben wir im Gespräch schnell gemerkt: Der Text des Grundgesetzes allein reicht eigentlich gar nicht aus, um zu verstehen, was das eine oder andere Grundrecht in der Praxis wirklich bedeutet. Und wir haben nicht nur den Original-Text gelesen, sondern auch eine Textfassung in einfacherer Sprache, die von der Bundeszentrale für Politische Bildung herausgegeben wird. Ausgesucht für das Gespräch haben wir uns an diesem Nachmittag Artikel 6 des Grundgesetzes:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. [expand title = „Weiterlesen“]

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. [/expand]

Gibt es nicht in allen Ländern

Aufgefallen ist uns: Es gibt nur ganz wenige Stellen im Grundgesetz, an denen Kinder ausdrücklich erwähnt werden.  Artikel 6 ist hierfür besonders interessant. Da steht in Absatz 3: Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Von da an kreiste unser Gespräch um die Frage nach dem Kindeswohl und dem Schutz von Kindern. Denn allein das ist bereits ein großes und in der Praxis nicht einfaches Thema. Sajad meinte:

„Hier finde ich besonders gut, dass Kinder vor Gewalt, auch vor der Gewalt durch ihre Eltern, geschützt werden. Es ist gut, dass der Staat darauf achtet, dass es Kindern und ihren Familien gut geht, dass die Kinder zur Schule gehen müssen, dass sie gut und geschützt aufwachsen können. Das ist in vielen anderen Ländern nicht so.“

Geltende Kinderrechtskonvention

Doch für den Schutz des Kindes durch dieses Recht ist es eben wichtig, auch andere Gesetze zu kennen. Denn es gilt: Der Staat kann nur aufgrund eines Gesetzes in die Familie eingreifen. Hier müssen also beispielsweise Gesetze aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum Thema Familienrecht oder aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Sozialgesetzbuches mit herangezogen werden. Dort findet man Gesetze zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung und zum Kindeswohl, die bei einer Gefährdung des Kindes in der Familie zur Anwendung kommen müssen. Oft wurde schon darüber diskutiert, ob die weltweit geltende Kinderrechtskonvention deutlicher im Grundgesetz verankert werden müsste. In vielen Staaten der Welt ist das bereits geschehen. Von allen Konventionen der Vereinten Nationen sind der Kinderrechtskonvention die meisten Mitgliedsstaaten beigetreten. Lediglich die USA haben das Übereinkommen nicht ratifiziert.

Gleiche Rechte für Männer, Frauen und Kinder

Aber auch das wurde in unserem Gespräch deutlich: Überall auf der Welt kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die Kinderrechtskonvention. Die Frage nach dem Kindeswohl bleibt also hier wie in vielen anderen Ländern eine ganz zentrale Menschenrechtsfrage. Und für das Grundgesetz in Deutschland gilt: Kinder sind Träger aller Grundrechte. Ihre Würde ist unantastbar und sie haben wie alle Menschen ein Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf körperliche Unversehrtheit und den Anspruch auf Gleichbehandlung. Das darf nicht übersehen und vernachlässigt werden! Es wäre gut, das im Grundgesetz noch deutlicher herauszuarbeiten. Denn: Kinderrechte sind Menschenrechte. Und Sajad ergänzte: „Menschen sind Menschen – das gilt für mich für alle Menschen ohne Unterschied. Deshalb finde ich es richtig und wichtig, dass nach dem Grundgesetz Männer, Frauen und Kinder die gleichen Rechte haben. Auch finde ich es wichtig, dass es dabei nicht auf die Hautfarbe ankommt.“

Die weiteren Artikel unserer Grundgesetz-Reihe findet ihr hier: Das Grundgesetz wird 70.

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Susanne ist im Bibliothekswesen tätig. Bei kohero schreibt sie eigene Texte, unterstützt als Schreibtandem und arbeitet im Lektorat. „Geschichten gehören zu meinem Leben: beim Entdecken und Zuhören, beim Lesen, Schreiben und Erzählen, auf Reisen, im Garten und am Meer, im Beruf, im Gespräch mit Menschen und auch hier bei kohero.“

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