In Artikel 2 geht es um die freie Entfaltung der Persönlichkeit und damit um Freiheit – ein Begriff, der sehr viele Bedeutungen haben kann: In Syrien eine andere als in Deutschland, für junge Menschen eine andere als für ältere. Darüber spricht Antonios aus Syrien in unserem Interview.
In Artikel 2 des Grundgesetzes wird festgelegt, dass jeder Mensch sich frei entfalten können muss. Diese Freiheit ist nach der Menschenwürde das zweite Menschenrecht des Grundgesetzes und gilt damit für alle, nicht nur für deutsche Bürger*innen.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. [expand title = „Weiterlesen“]
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. [/expand]
Das Menschenrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit wird nicht überall eingehalten. In Ländern wie Syrien können Menschen, die eine andere Meinung haben, nicht frei leben. Sie müssen zwischen der Freiheit und dem Leben wählen. In Deutschland gibt es viele Freiheiten – nicht nur für die Politiker*innen, sondern für jeden: Die Freiheit zu leben, wie man möchte, egal welchen Glauben, welche Meinung oder welche sexuelle Orientierung man hat. Allerdings ist es auch hierzulande so, dass nicht nur das Gesetz Grenzen festlegt, sondern auch die Gesellschaft. Nach wie vor werden Menschen diskriminiert, die nicht den Normalitätsvorstellungen der Mehrheit entsprechen. Die Vorbehalte betreffen häufig auch Geflüchtete und schränken ihre Freiheit ein.
Das deutsche System war der Traum für viele Geflüchtete, die nach Freiheit suchten, so auch für Antonios aus Syrien, der seit fast drei Jahren in Deutschland lebt. Er hat in Syrien für ein demokratisches System gekämpft und musste wegen des Krieges fliehen. Heute studiert er Informatik und Politik auf Lehramt an der FU Berlin. Ich habe mit ihm über Artikel 2 des Grundgesetzes gesprochen.
Der Grundstein der modernen Demokratie
Für Antonios ist Artikel 2 der Grundstein der modernen Demokratie. Die persönliche Freiheit darf zwar nicht auf Kosten der Rechte anderer gehen, doch sie ist ein unbestrittenes Recht. Allerdings findet er den Teil, in dem über Sittengesetz gesprochen wird, nicht optimal. „Ich bin kein großer Fan von Sitten und Tradition, weshalb meiner Meinung nach Moral besser zum Kontext passt“, sagt er. Tatsächlich ist es nicht einfach, in Gerichtsverfahren festzustellen, was das „Sittengesetz“ genau umfasst.
Auch wenn Antonios ein Kritiker vieler Aspekte der modernen Demokratie ist, wie er erzählt, hält er die persönliche Freiheit für ihren wichtigsten Baustein. Sie sollte also auch in einem aktualisierten Konzept von Demokratie vorkommen.
Verschiedene Freiheiten
Die Realisation einer solchen Freiheit ist, wie schon erwähnt, wichtig für die moderne Demokratie. Über seine eigene Freiheit erzählt Antonios: „Als ich in Syrien lebte, war die politische Freiheit die Freiheit, wovon ich immer träumte. Hier in Deutschland ist mir die digitale Freiheit die wichtigste Art, woran ich arbeite.“ Antonios sagt, dass persönliche Freiheit nicht nur eine einzige Form hat. „Die persönliche Freiheit ist der Zusammenhang aller Freiheiten und sie alle sind lebenswichtig.“
Eine Idee oder Realität?
„Ohne die Idee persönlicher Freiheit existiert das Leben, wie wir es kennen, nicht“, sagt Antonios. Er spricht jedoch nur über die Idee, denn in vielen Ländern sieht die Realität leider ganz anders aus. In Syrien erlebte er keine Freiheit. Im syrischen Grundgesetz gibt es zwar einen ähnlichen Artikel und vermutlich in vielen Verfassungen der Welt. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Leute in Freiheit leben. Antonios kann sich nicht vorstellen, in einem Zeitalter der Sklaverei und Tyrannei zu leben. Unter Tyrannei habe er zwar gelebt, aber er glaubt, dass das in der internationalen Gesellschaft nicht mehr akzeptiert wird. Das zeige sich an der Sympathie der Menschen mit den Syrern.
Syrien ist kein Rechtsstaat mehr
Die syrische Verfassung wurde 1920 eingeführt, seit 1950 haben Frauen das Wahlrecht. 1973 hat der Vater des heutigen Despoten Assad seine eigene Verfassung umgesetzt. In der syrischen Verfassung sind die Grundrechte nur ein sehr kleiner Teil. Außerdem gelten sie nicht für alle und nicht immer. Antonios sagt, Syrien ist leider seit einiger Zeit kein Rechtsstaat mehr. „Was in der Verfassung steht, wird nicht geachtet. Die Machthaber tun, was sie wollen.“ Die aktuelle Realität ist, dass die Macht nicht mehr aufgeteilt ist, so wie es eigentlich im Gesetz steht. Das trug dazu bei, dass das Land seit den Achtzigerjahren nicht mehr stabil ist. Zwar wurde die syrische Verfassung nach dem Modell des französischen Grundgesetzes geschrieben, doch führte das nicht dazu, dass die Syrer die gleichen Grundrechte wie die Franzosen bekamen, erklärt Antonios. „Die fehlenden Freiheiten sind bestimmt ein Teil des heutigen Problems. Da die Stabilität der Regierung in Damaskus nur auf der guten Wirtschaft aufgebaut war, konnte das Regime in den ‚guten alten‘ Zeiten die Bevölkerung ’sättigen‘, ohne ihr Freiheit anbieten zu müssen.“
Kritik an der Demokratie
Antonios Kritik an den Strukturen der „modernen“ Demokratie ist, dass sie auf viele Probleme keine Antworten mehr hat. „Wir sehen heutzutage wie viele Probleme die alten Demokratien haben. Wer glaubt, dass Rechtsextremismus eine Antwort auf das Problem der Geflüchteten in Europa ist, sollte einen Blick auf die Lage in Frankreich und Ungarn werfen.“ Antonios glaubt, dass die junge Generation etwas verändern kann. Außerdem setzt er seine Hoffnung in die Digitalisierung. Er ist der Meinung, dass das der Weg ist, um die Demokratie zu retten. „Ich bin der Meinung, die Zukunft gehört uns, den Jungen, deshalb arbeite ich immer daran, die Jugend zu ermutigen, sich in der Politik zu engagieren, sodass ihre Stimmen gehört werden.“
Die weiteren Artikel unserer Grundgesetz-Reihe findet ihr hier: Das Grundgesetz wird 70.
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