Platz für Anzeige

Ausweispapiere bei Brand zerstört – was nun?

Ein junger Syrer ist unter großen körperlichen und seelischen Strapazen nach einer langen Odysee in Hamburg gelandet. Ein Brand in seinem Containerdorf hat seine Ausweispapiere vernichtet. In seiner Verzweiflung wendet er sich an das Flüchtling-Magazin

Frage

Mein Name ist Rudi (Prodi) Mansour. Ich bin 23 Jahre alt, geboren in Syrien, Alkahtanya am 01.01.1994.

Seit 2014 lebe ich in Deutschland. Ich floh damals ohne meine Familie aus meiner Heimat, weil mir der Wehrdienst, also der Einzug in den Krieg, drohte.

Flucht

Auf einem dreitägigen Fußmarsch floh ich von Syrien in die Türkei. Dort hielt ich mich nur ein paar Stunden auf und erreichte knapp vier Stunden später Bulgarien. Man nahm mir polizeilich meine Fingerabdrücke ab und steckte mich wie unter Arrest in ein Flüchtlingscamp, unter unmenschlichen Verhältnissen.

Rudi

Es gab kein Essen, kein Geld, schlechte Hygiene und nur sehr beengte Wohnmöglichkeiten. Arbeiten durfte ich nicht. Dort blieb ich sieben Monate lang, dank der knappen finanziellen Unterstützung meines Onkels aus Syrien.
Dann fand ich gegen Bezahlung eine Möglichkeit mit anderen Flüchtlingen per Autotransport  über Rumänien, Ungarn und Österreich nach Deutschland zu gelangen.

In München wurde ich von der Polizei angehalten. Es wurden mir erst mal sämtliche Ausweispapiere abgenommen und man schickte mich zwangsweise in ein naheliegendes Camp. Unter dem sehr rauen polizeilichen Ton und Handeln gingen mir dann leider die Nerven durch. Ich bekam große Angst und Sehnsucht nach einem vertrauten Menschen.

So ging ich nicht ins Camp, sondern für 25 Tage zu meinem Cousin nach Leer in Ostfriesland.

Ankunft in Hamburg


Danach gab es einen Aufenthalt in Bielefeld zur ersten Kontaktaufnahme für den Antrag auf Asyl. Und von dort einen offiziellen Transfer nach Hamburg.
Es folgten Aufenthalte in Alsterdorf (sechs Wochen im Camp), elf Monate im Camp Stellingen Arena und acht Monate in Wilhelmsburg. Dort bekam ich neue Ausweispapiere und einen gültigen Ausweis, mit dem ich hätte arbeiten können.

Am 13.07.2015 gab es dann leider einen Großbrand im Containerdorf.
Mehrere Container (darunter auch meiner) verbrannten samt Hab und Gut und Papieren- auch meine Ausweispapiere wurden vernichtet.
Die Ausländerbehörde verweigerte mir neue Ausweispapiere auszustellen. Stattdessen musste ich ab diesem Zeitpunkt alle vier Wochen, später dann drei Monate, eine neue Duldung beantragen.

Meine derzeitige Duldung mit Androhung zur Abschiebung nach Bulgarien wurde nur noch für 15 Tage ausgesprochen und endete am 02.06.17.

Ich befinde mich derzeit in einem Krankenhaus in Hamburg und brauche therapeutische und psychologische Behandlung. Die Strapazen der letzten Jahre und natürlich auch die Sehnsucht nach meiner Familie, die ich vier Jahre nicht mehr sah, so wie das Wissen darüber, dass eine derzeitige Rückkehr in meine Heimat den sicheren Tod bedeuten würde, haben mir zugesetzt. Mein körperlicher und seelischer Zustand ist sehr angegriffen.

Eine Reise bzw. Ausweisung wäre undenkbar. Können Sie mir helfen? Ich bitte dringend um ihren Beistand .

Antwort

Lieber Rudy,

zunächst hast du grundsätzlich Anspruch auf Ausstellung neuer Aufenthaltspapiere. Leider ist mir nicht bekannt, ob du eine Anerkennung als Flüchtling hattest oder subsidiären Schutz. Solltest du dich noch im Asylverfahren befinden, hättest du eine Aufenthaltsgestattung bis dein Verfahren beim BAMF abgeschlossen ist.

Da dir die Ausländerbehörde sagte, du solltest alle 4 Wochen einen Antrag auf Duldung stellen, befindest du dich wahrscheinlich nicht (mehr) im Asylverfahren. Oder du hast irgendwann einmal einen negativen Bescheid vom BAMF erhalten. Gegen einen negativen Bescheid gibt es die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Fristen sind aber sehr sehr kurz.

Dublin-Fall

Da du deine Fingerabdrücke in Bulgarien offiziell abgegeben hast, bist du ein sogenannter “Dublin-Fall”. Das heißt, dass dein Asylverfahren in dem Land durchgeführt werden muss, innerhalb der EU, das du zuerst betreten hast (als Nachweis gelten deine Fingerabdrücke, die jetzt in der EURODAC Datei sind): und das war bei dir leider Bulgarien. Das BAMF prüft dann, ob du nach Bulgarien abgeschoben wirst. Und das scheint bei dir positiv ausgefallen zu sein.

Mitteilung an BAMF und Ausländerbehörde

Aber keine Angst! Als erstes musst du dem BAMF und der Ausländerbehörde hier in Hamburg unbedingt mitteilen, dass du im Krankenhaus bist und dort wegen deiner psychischen Verfassung behandelt wirst. Du kannst in einer eidesstattlichen Versicherung mitteilen, was dir alles in Bulgarien passiert ist. Oder du reichst Atteste und Gutachten deiner Ärzte ein. Anfang April 2017 hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass eine Abschiebung nach Bulgarien wegen dortiger unmenschlicher und existenzbedrohender Behandlung verboten ist ( AZ 15B2468/17). Dieses Abschiebeverbot ist unanfechtbar und zeitlich unbefristet.

Zur Zeit werden auch keine Zugehörige zu besonders verletzlichen Gruppen (Traumatisierte, psychisch Erkrankte etc.) nach Bulgarien abgeschoben. Ich würde dir empfehlen, Atteste/Gutachten deiner Ärzte, dem BAMF und der Ausländerbehörde zu übergeben und dir einen guten Anwalt im Asylrecht zu nehmen.

Viel Erfolg und vor allem gute Besserung für dich!

Share on facebook
Share on twitter
Share on google
Share on xing
Share on linkedin
Share on telegram
Share on email
Share on reddit
Share on whatsapp

Dir gefällt die Geschichte? Unterstütze das Magazin

Engagement ist unbezahlbar, aber ohne Geld geht es nicht. Damit wir weiter unabhängig arbeiten können, brauchen wir finanzielle Mittel. Mit deinem Beitrag machst du kohero möglich. Spende jetzt!

Frage Die Corona-Zeit macht alles anders für Selbsttätige. Niemand kann jetzt eine Entscheidung treffen, um als Selbständiger zu arbeiten…
Anwältin Angelika aus unserem Team greift in in dieser Rubrik rechtliche Fragen auf. Heute geht es um die Frage, ob eine…

Schreiben für ein Miteinander.

Wir freuen uns auf dich. Komm ins Team und werde ein Teil von kohero. Die Möglichkeiten der Mitarbeit sind vielfältig. Willkommen bei uns!

Kategorie & Format
Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

Newsletter

Täglich. Aktuell. Mit Hintergrund. Bestelle jetzt unseren kostenlosen kohero-Newsletter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert



Abonniere unseren Newsletter

Erfahre zuerst von unseren Veranstaltungen und neuen Beiträgen. Kein Spam, versprochen!

Du möchtest eine Frage stellen?

Du möchtest uns untersützen?

Du möchtest Teil des Teams werden?

Du möchtest eine Frage stellen?

This website uses cookies to ensure you get the best experience on our website.