Platz für Anzeige
  • kohero
  • >
  • Antworten
  • >
  • Visum oder Reisepass – was vor Auslandsreisen zu bedenken ist

Visum oder Reisepass – was vor Auslandsreisen zu bedenken ist

Anwältin Angelika aus unserem Team greift in in dieser Rubrik immer wieder Themen auf, bei denen es um rechtliche Fragen geht. Es erreichen uns aus der Leserschaft viele Fragen zu Auslandsreisen, Visabestimmungen und Pass. Und wir vermuten: Nicht nur die Fragenden hoffen auf Auskunft und Rat bei ihren Anliegen, sondern auch andere, die sich vielleicht in einer ähnlichen Lage befinden. Heute geht es um Reisemöglichkeiten in den Libanon bei subsidiärem Schutz wie auch um eine Frage zum Reisepass:

Frage 1

Ist es möglich bei subsidiärem Schutz (Aufenthaltstitel und Reiseausweis bis 2021) mit Visum in den Libanon zu reisen?

Antwort

Wer im Besitz eines gültigen Passes des Heimatlandes ist, kann diesen Pass für Auslandsreisen benutzen und damit auch wieder nach Deutschland einreisen in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel. Es ist wichtig, den Aufenthaltstitel immer beim Grenzübertritt dabei zu haben. Sonst könnte es Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise nach Deutschland geben.

Entsprechende Visabestimmungen des Einreiselandes sind zu beachten. Im Schengenraum ist eine visafreie Ein- und Ausreise möglich.

Bei Reisen ins Heimatland kann es zu Problemen bei der Wiedereinreise nach Deutschland kommen

Probleme bei der Wiedereinreise nach Deutschland können aber entstehen, wenn eine Reise ins Heimatland durchgeführt wird. Wenn ein Vermerk im Reisepass über die erfolgte Ein- oder Ausreise eingetragen wird, kann daraus geschlossen werden, dass dort keine persönliche Verfolgung des Reisenden mehr besteht.  Damit wären unter Umständen die Gründe für eine Flucht entfallen und dementsprechend vielleicht ein Schutzstatus in Deutschland nicht mehr nötig.

Auf der Grundlage von Bestimmungen der Libanesischen Sicherheitsbehörde (gültig seit Januar 2015) bezüglich der Einreise syrischer Staatsbürger in den Libanon, bestätigt die Botschaft des Libanon in Berlin: Syrische Staatsbürger benötigen für die Einreise in den Libanon kein Visum ,wenn sie mit gültigem syrischen Nationalpass einreisen. Sie müssen lediglich bei der Ankunft am Flughafen (oder an einem anderen Grenzübergang) den Zweck ihres Besuchs im Libanon darlegen und dies mit entsprechenden Dokumenten nachweisen.

 

Frage 2

Hallo! Ich habe subsidiären Schutz bekommen, aber ich habe keinen Pass von meinem Heimatland. Gerade mache ich eine Ausbildung zur Pflegefachkraft und habe die Pflegehelfer-Prüfung bestanden. Mein Kind und mein Mann sind in meiner Familie. Ist es möglich, einen Reisepass zu bekommen?

Antwort

Erst einmal herzlichen Glückwunsch, dass du eine Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hast! Wenn du unbedingt einen Pass benötigst, kann das leider schwierig – und auch teuer werden.

Einen Reisepass kann man bei der Botschaft des Heimatlandes, also meistens in Berlin beantragen. Viele Geflüchtete möchten aber aus Angst vor Repressalien ihre Botschaft nicht mehr betreten.  Sie scheuen die hohen Gebühren oder Schmiergelder, die sie für die Ausstellung eines Passes zahlen sollen. Viele möchten aus politischen Gründen die Kontaktaufnahme mit der Botschaft ihres Herkunftsstaates vermeiden. Manchmal ist es auch nicht ratsam, wenn man im Asylverfahren ist, die Botschaft des Landes zu betreten, aus dem man geflohen ist.

Oft muss man für einen Reisepass in die Botschaft des Heimatlandes gehen

Es gibt aber die Möglichkeit einen Passersatz bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Leider ist es mittlerweile recht schwer geworden, diesen zu erhalten. Selbst in Berlin, wo als große Ausnahme in Deutschland, relativ leicht ein Passersatz ausgestellt wurde, gilt seit Mai 2018, dass für Reisen ins Ausland der Heimatpass verlängert oder beschafft werden muss. Das heißt, man muss in die Botschaft gehen und dort einen neuen Pass beantragen oder den alten verlängern lassen.

Nur dann, wenn im Einzelfall die Passbeschaffung unzumutbar ist, wird noch ein Reiseausweis ausgestellt. Diese Unzumutbarkeit muss aber genau nachgewiesen werden (Dokumente, Zeugen, die besagen, dass man bei der Botschaft abgewiesen wurde, es große Schwierigkeiten macht, den Pass zu erhalten). Der einfache Hinweis auf zu hohe Kosten oder auch auf mögliche Verfolgung wird nicht reichen.

Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 12.9.2018 klar gestellt, dass das Jobcenter für Passkosten ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II erbringen muss. In den Folgemonaten wird dann aber der Regelsatz um 10% gekürzt. Es sollte insbesondere bei besonders hohen Passkosten überlegt werden, auch weiterhin einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt nach § 73 SGB XII zu stellen. Diese Leistung kann im Rahmen einer Ermessensentscheidung auch als Zuschuss erbracht werden. Bei einem Antrag sollte auf die Entscheidungen des LSG Niedersachsen (L 8 SO 234/16; L 7 AS 1794/15) und auf das anhängige Verfahren beim BSG (B 8 SO 8/17 R) hingewiesen werden.

Wenn du also unbedingt einen Reisepass benötigst, wird dir wahrscheinlich nichts anderes übrigbleiben, als zur Botschaft deines Heimatlandes zu gehen und ihn dort zu beantragen.

 

Share on facebook
Share on twitter
Share on google
Share on xing
Share on linkedin
Share on telegram
Share on email
Share on reddit
Share on whatsapp

Dir gefällt die Geschichte? Unterstütze das Magazin

Engagement ist unbezahlbar, aber ohne Geld geht es nicht. Damit wir weiter unabhängig arbeiten können, brauchen wir finanzielle Mittel. Mit deinem Beitrag machst du kohero möglich. Spende jetzt!

Bei der Frage an Anwältin Angelika geht es diesmal um die Möglichkeit eines Auslandsreise mit Fiktionsbescheinigung. Was genau ist…

Schreiben für ein Miteinander.

Wir freuen uns auf dich. Komm ins Team und werde ein Teil von kohero. Die Möglichkeiten der Mitarbeit sind vielfältig. Willkommen bei uns!

Kategorie & Format
Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

Newsletter

Täglich. Aktuell. Mit Hintergrund. Bestelle jetzt unseren kostenlosen kohero-Newsletter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert



Eine Antwort

  1. Hallo, ich betreue eine syrische Familie. Vater und Mutter haben die Flüchtlingsanerkennung und den blauen Reiseausweis und leben in München. Die syrischen Nationalpässe sind nicht mehr gültig. Die 2,5 Jahr alte Tochter wohnt bei Verwandtschaft in Damaskus. Jetzt hat die Deutsche Botschaft in Beirut der Tochter das Visum erteilt. Vater und Mutter möchten jetzt gerne nach Beirut fliegen, um die Tochter abzuholen. Geht das auch ohne Visum für den Libanon für die Eltern? Akzeptiert der Libanon den blauen Reiseausweis? Die Eltern wollen wirklich nur am Flughafen die Tochter quasi abholen, das Gebäude also gar nicht verlassen. Aber durch eine Passkontrolle müssen sie mit Sicherheit doch. Können Sie mir sagen, ob es da Möglichkeiten gibt?
    Herzliche Grüße

Abonniere unseren Newsletter

Erfahre zuerst von unseren Veranstaltungen und neuen Beiträgen. Kein Spam, versprochen!

Du möchtest eine Frage stellen?

Du möchtest uns untersützen?

Du möchtest Teil des Teams werden?

Du möchtest eine Frage stellen?

This website uses cookies to ensure you get the best experience on our website.