Frage
Hallo liebes Team,
wir wohnen in München, und mein Verlobter und ich wollen gerne heiraten. Er ist Syrer und hat subsidiären Schutz erhalten. Das Standesamt hat einige Originaldokumente verlangt, deshalb würden wir gerne eine Vollmacht ausstellen. Ein Problem ist, dass der Pass abgelaufen ist.
Hat es irgendwelche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des subsidiären Schutzes, wenn man bei der syrischen Botschaft einen neuen Pass beantragt bzw. wenn man die syrische Botschaft in Berlin besucht?
Ich habe schon gehört, dass die Anerkennung erlischt. Aber ich habe auch schon Gegenteiliges gehört.
Ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen.
Antwort
Liebe Ratsuchende,
es sollte keine Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel haben, wenn subsidiär Schutzberechtigte persönlich in die syrische Botschaft in Berlin gehen, um eine Passverlängerung ihres syrischen Passes zu erlangen. Das gleiche gilt auch, wenn man einen neuen Pass beanträgt.
Fraglich ist allerdings, ob sie überhaupt vorgelassen werden. Es gibt Fälle, in denen syrische Staatsbürger einen neuen syrischen Pass dort vor Ort persönlich beantragt haben. Doch danach passierte monatelang nichts. Andere Besucher wurden wohl gar nicht erst vorgelassen.
Nicht nur das Bundesland Berlin – das natürlich auch etwas näher am Geschehen ist – verlangt daher von syrischen Bürgern nicht, dass sie die syrische Botschaft betreten müssen, und nimmt diese von der Passbeschaffungspflicht aus.
Ich würde euch raten, einen kundigen Rechtsanwalt in München aufzusuchen, der euch gegenüber Standesamt und Ausländerbehörde vertritt. Und der es euch außerdem ermöglicht, die erforderlichen Papiere oder Ersatzpapiere zu erhalten, bzw. darauf besteht, dass keine Passvorlage-Pflicht besteht.