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Aufenthaltstitel gefährdet?

In einem neuen Land angekommen, muss man sich erst einmal mit den ganzen Gesetzen zurechtfinden. Was ist erlaubt? Was ist geboten? Und ist der Aufenthaltstitel einmal erreicht, möchte ihn keiner leichtfertig riskieren. Taucht schließlich eine Situation auf, in der man zum Handeln gezwungen ist und fragt im Bekanntenkreis nach Rat, malt dieser mal üppige Schreckens-Szenarien – mal wird abgewunken: "Ach, mach!" Unser Leser möchte einer Bekannten helfen und dabei lieber sicher gehen.

Frage

Hallo zusammen,

meine Bekannte muss wegen einer Scheidung in Syrien eine Anwältin oder einen Anwalt bevollmächtigen, die Scheidung durchzuführen. Die Vollmacht muss über die Botschaft beglaubigt werden. Das heißt, sie muss in die syrische Botschaft und von dort aus die Vollmacht einreichen. Nun zu meiner Frage: Verliert sie ihren Aufenthaltstitel, wenn sie in die Botschaft geht? Es gibt Freunde, die das behaupten. Ich selbst kann es mir nicht vorstellen, möchte aber nichts riskieren, bevor ich ihr etwas rate und bitte daher um Antwort.

Antwort

Lieber Ratsuchender,

ich gehe davon aus, dass die Ehe in Syrien geschieden werden soll und dafür ein syrischer Anwalt bevollmächtigt werden soll. Eine Beglaubigung garantiert die Echtheit der Unterschrift und nicht den Inhalt der Urkunde. Beglaubigungen können in Deutschland u.a auch Notare vornehmen.

Den Aufenthaltstitel wird deine Bekannte nicht verlieren, auch wenn sie für die Beglaubigung zur syrischen Botschaft geht.

Eigenständiges Bleiberecht nach Scheidung

Nach einer Scheidung erwirbt ein Ehepartner ein eigenständiges Bleiberecht, wenn

• die Ehe drei Jahre bestanden hat und sich der Partner mindestens ein Jahr in Deutschland aufgehalten hat oder
• der Aufenthalt erforderlich ist, um eine besondere Härte zu vermeiden oder
• der Ehepartner das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind hat oder
• der Ehepartner für dieses Kind ein Umgangsrecht hat und gerichtlich festgestellt wird, dass dieser Umgang nur in Deutschland sinnvoll ausgeübt werden kann.

Deine Bekannte kann sich aber auch in Deutschland scheiden lassen, es gilt dann
die Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 der Europäischen Union.
Gemäß dieser Verordnung kann man prinzipiell frei wählen, welches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt. Danach kann man zum Beispiel auch das Recht des Heimatlandes wählen.

Ich würde empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, wenn ihr irgendwelche Zweifel an der Durchführung der Scheidung in Syrien habt.

Viel Erfolg!

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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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