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Welche Papiere braucht das Standesamt für eine Heirat?

Mein Verlobter - er stammt aus Niger - und ich möchten gerne heiraten. Das Standesamt in Berlin Mitte hat von meinem Verlobten eine notariell beglaubigte Passkopie vorliegen. Das reicht der Standesbeamtin nicht aus. Sie fordert eine Kopie von der Ausländerbehörde. Diese sagt zurecht, dass sie die Kopie nicht unterschrieben aushändigt, weil das nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt.

Frage

Für unsere Heirat bekommen wir keinen Termin beim Standesamt. Was können wir hier tun?
Dann gibt es ja noch die Überprüfung der Richtigkeit der Papiere im Herkunftsland. Dafür fallen Extragebühren an. Bekommen wir ein Protokoll von der Überprüfung?
Herzlichen Dank für Eure Antwort!

Antwort

Liebe Cathrin,

leider wissen wir nicht, welchen Aufenthaltsstatus dein Verlobter aus Niger hat. Ist sein nigerianischer Pass bei der Ausländerbehörde, weil dort noch ein Verfahren anhängig ist?

Es gibt einen Beschluss eines deutschen Verwaltungsgerichts. Das besagt, dass „im Falle einer beabsichtigten und unmittelbar bevorstehenden Eheschließung eines Ausländers mit einer deutschen Staatsangehörigen es die Grundrechtsvorwirkung aus Art. 6 GG erfordert, dass von der Ausländerbehörde ein dort verwahrter Pass oder ein dort verwahrtes Passersatzpapier- jedenfalls in Form einer beglaubigte Fotokopie – an den Ausländer herausgegeben wird“. (VG Sigmaringen = Beschluss vom 10.10.2007 – 9 K 1389/07 -). § 15 AsylVfG, § 50 AufenthG, § 52 GKG, § 3 VwGO, § 87 VwGO, § 123 VwGO, § 154 VwGO, § 920 ZPO. Vielleicht könnt ihr euch bei der Ausländerbehörde auf diesen Beschluss berufen.

Vorlage einer beglaubigten Kopie des Passes

Wenn das Standesamt eine beglaubigte Kopie des nigerianischen Passes verlangt, so geschieht eine solge Beglaubigung in der Regel in Form einer Legalisation der entsprchenden deutschen Auslandsvertretung. Deutschland legalisiert aber inzwischen keine Urkunden mehr für bestimmter Staaten mit unsicherem Urkundenwesen. Dazu zählt leider auch Niger.

Die deutsche Auslandsvertretung kann jedoch im Rahmen der Amtshilfe für deutsche Behörden, dem Standesamt, mit einem Gutachten überprüfen, ob eine Urkunde echt ist. Diese Überprüfung ist sehr zeitaufwändig und kostet viel.

Anmeldung zur Eheschließung

Für die Anmeldung zur Eheschließung müsst ihr bestimmt noch weitere Urkunden deines Verlobten vorlegen, z.B. eine Ehefähigkeitszeugnis. Die Inlandsbehörde muss der Auslandsvertretung die Übernahme der Kosten, die entstehen, zusagen.

Entstehung von Kosten

Normalerweise muss der Urkundeninhaber, also dein Verlobter, eine Sicherheitsleistung für die Kosten hinterlegen, dien manchmal recht hoch sind.

Diese Kosten müssen auch dann erstattet werden, wenn sich die geprüfte Urkunde falsch ist. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern.

Wenn es weitere Schwierigkeiten gibt, solltet ihr zu einem Anwalt gehen, der sich in diesem Rechtsgebiet auskennt.

Viel Erfolg!

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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