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Reisen bei subsidiärem Schutzstatus

Unter welchen Voraussetzungen können subsidiär Schutzberechtigte in ein anderes Land reisen? Anwältin Angelika rät und warnt.

Deutscher und syrischer Pass

Frage

Ich komme aus Syrien und ich habe subsidiären Schutzstatus. Seit zwei Jahren bin ich in Deutschland. Kann ich in ein anderes Land reisen?

Antwort

Lieber Ratsuchender,

als subsidiär Schutzberechtigter kannst du allein mit dem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel, den die Ausländerbehörde ausstellt, Deutschland nicht verlassen. Es handelt sich dabei nicht um ein Reisedokument. Wenn du jedoch im Besitz eines gültigen Passes deines Heimatlandes bist, kannst du diesen Pass für Auslandsreisen benutzen und damit auch wieder nach Deutschland einreisen in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel.

Innerhalb Deutschlands kannst du dich frei bewegen.

Staaten des Schengenraums

Mit einem Aufenthaltstitel und deinem Pass ist es dir gestattet, in einem Zeitraum von 180 Tagen für maximal 90 Tage in die folgenden Staaten des sogenannten Schengenraums zu reisen:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

In andere Staaten kannst du ebenfalls mit dem Aufenthaltstitel und deinem Pass einreisen, wenn du ein Visum dafür hast. Probleme bei der Wiedereinreise nach Deutschland können entstehen, wenn du eine Reise in dein Heimatland machst und ein Vermerk im Reisepass über die erfolgte Ein- oder Ausreise eingetragen wird. Daraus kann geschlossen werden, dass dort keine persönliche Verfolgung mehr besteht und somit die Gründe für deine Flucht entfallen sind. Ein Schutzstatus in Deutschland also nicht mehr benötigt wird.

Wenn du allerdings keinen gültigen Pass deines Heimatlandes mehr besitzt, solltest du Deutschland nicht verlassen.

Reiseausweis für Ausländer

Es besteht aber die Möglichkeit, bei der Ausländerbehörde einen „Reiseausweis für Ausländer“ zu beantragen. Anerkannte Flüchtlinge erhalten neben ihrem Aufenthaltstitel diesen Reisepass. Er berechtigt zu Reisen in fast alle Länder der Welt, ggf. aber nur in Verbindung mit einem Visum.

Art. 25 Abs. 2 RL 2011/95/EG bestimmt weiter, dass die Mitgliedstaaten der EU Personen, denen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist und die keinen nationalen Pass erhalten können, Dokumente ausstellen, mit denen sie reisen können. Lediglich, wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dem entgegenstehen, besteht dieser Anspruch nicht.
Dieser Personengruppe kann – mangels einer speziellen Regelung – ein Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV ausgestellt werden.
Das Urteil des VGH München stellt diese klar: „Aufgrund Art. 25 RL 2011/95/EU können subsidiär Schutzberechtigte, die keinen nationalen Pass erhalten können, ein Reisedokument unter denselben Voraussetzungen beanspruchen wie anerkannte Flüchtlinge einen Reiseausweis“ (VGH München, Beschluss v. 10.02.2016 – 19 ZB 14.270). Also gerne immer einen Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer stellen! Wobei die Ausländerbehörden leider sehr zurückhaltend sind mit der Ausstellung dieser Ausweise…..

Du kannst also ins Ausland reisen, wenn du einen gültigen Pass deines Heimatlandes oder über einen Reiseausweis für Ausländer verfügst. Bei einem Grenzübertritt musst du aber immer deinen Aufenthaltstitel und deinen Pass (u.U. mit einem Visum für den ausländischen Staat) dabei haben.

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Autorengruppe
Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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23 Antworten

  1. Ist es möglich als subsidär Schutzberechtigter mit gültigen syrischen Pass/Reisepass nach Ägypten zu reisen um die Eltern zu besuchen. Bekommt man ein Visum in der ägyptischen Botschaft? Ist dann die Ausreise aus Ägypten und die Einreise nach Deutschland problemlos möglich? Gibt es Erfahrung mit Reisen nach Ägypten?

  2. Hallo ich habe subsidiäre Schutz bekommen aber habe ich kein pass von meinem Heimat.Gerade machhe ich Pflegefachkraft ausbilden und habe ich pflegehelfer Prüfung bestanden.Mein Kind und mein Mann sind in meine Familie. Ist dass möglich reise pass zuhaben?

  3. Guten Tag,

    meine Freundin kommt aus Aleppo und ist als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland anerkannt. Sie besitzt einen blauen Reiseausweis, ihren syrischen Pass hat sie bei der Ausländerbehörde abgeben müssen.

    Sie möchte zu der Hochzeit ihres Bruders nach Libanon reisen.

    Hat sie eine Chance, mit dem blauen Reiseausweis – ohne syrischen Pass – für Libanon ein Visum zu bekommen?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Verena Gilles

  4. Nein, nur wenn man ein Visum im Pass vorweisen kann, mit dem man vorher auf der Flucht nach Deutschland eingereist ist. Ist natürlich so gut wie unmöglich, die Einreise erfolgt ja meist illegal.
    Mein Freund müsste im Oktober leider am Flughafen in München zurück bleiben, trotz gekauften Tickets und Nachfrage in der Botschaft vorher.

  5. Hallo…
    Mein Freund kam 2014 aus Syrien und hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre wiederholt bekommen.
    Er hat einen gültigen Reiseausweis der Bundesrepublik nach dem Abkommen vom 28.Juli 1951.
    Darf er mit uns in den Urlaub nach Ungarn?
    Vielen Dank schon im Vorraus

  6. Hallo,
    Mein Aufenthalt ist subsidär Schutz,und ich möchte am 10.7.2019 nach Österreich fahren, welche Möglichkeiten habe ich? Ich habe in ausländer behörde nach einer temporären Reisepass gefragt, leider habe ich negative Antwort bekommen und ich habe nicht genug Zeit ein neuer Pass von Berlin zu kriegen, ich biete Sie um eine Möglichkeit, weil es sehr wichtig ist, dass ich an meine Schwesters Hochzeit teilnehmen kann
    Danke im voraus

  7. Liebe Frau Willigerod Bauer, in dem obigen Artikel beziehen Sie sich auf die alte Fassung der Qualifikationsrichtlinie (2003/83/EG), die damals in Art. 25 Abs. 2 noch die Einschränkung enthielt „zumindest wenn schwerwiegende humanitäre Gründe…“.
    In der Neufassung der Richtlinie (2011/95/EU) ist diese Einschränkung entfallen, wie auch der BayVGH in der von Ihnen zitierten Entscheidung ausführt.
    Vielleicht wäre es hilfreich, dies in Ihrer Antwort klarzustellen, um den subsidiär Schutzberechtigten Mut zu machen für eine entsprechende Antragstellung bei der Ausländerbehörde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfram Molitor
    Vors. Richter am VG a.D.

  8. Hallo ich bin Abdella ich habe Subsidiär Schutz das Verlängert 2 Jahre
    Ich habe meine Ausbildung schon fertig auch Schule was bekomme ich ??

  9. Hallo,
    darf man mit Aufenthaltsgenehmigung nach Denmark reisen??
    Wenn nicht…. wie kann ich in Deutschland heiraten ohne meine originale Papiere (( Reisepass, Geburtsurkunde)).
    Danke

  10. Hallo,ich komme aus Afghanistan, ich habe blue pass mit Aufenthalt title für drei Jahre bekommen, mein Opa in Afghanistan alleine und krank ist, gebt es Möglichkeit dass ich ein mal gehen.

  11. Der „blaue Flüchtlingspass“ ist in allen Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt haben, gültig. Leider zählt Afghanistan nicht dazu. Mit diesem Pass kannst Du nicht nach Afghanistan reisen, zumal Du aus diesem Staat geflohen bist.

    Du kannst aber in alle anderen Staaten einreisen:: in die Schengenstaaten visumfrei max. für 90 Tage, für andere Staaten benötigst Du teilweise ein Visum.

    1. warum betont deutschland die flüchtlinge. Ich war 2 Jahre in Deutschland. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr ohne Reisepass. Nach Ablauf meiner Aufenthaltserlaubnis habe ich versucht, sie zu verlängern, aber sie geben eine Genehmigung für 6 Monate. ich habe deutschland verlassen ich habe in england um asyl gebeten ich habe 5 jahre aufenthaltserlaubnis bekomen mit pass deutschland ist für mich ein arschloch land

  12. Hilfe;ich habe Reise passport und Aufenthalterlaubnis beantragt. Leider meine Reise passport ist gültig bis 2021 und das aufenthalterlaubnis ist bis 2022 gültig. Ich brauche beide für heiraten.ist das Problem wenn beide nicht gleich Gültigkeit haben?

  13. Hallo,
    Ich habe subsidiäre Schutz, und ich arbeite seit zwei Jahren und ich kekomme keine Hilfe von Stadt. Außerdem studiere ich. Darf ich eine Frau außer Deutschland verheiraten und sie nach Deutschland holen, wenn ich meine Lebensunterhalt machen.
    Liebe Grüße
    Youssef

  14. Hallo, ich habe eine Frage und zwar,
    Ich komme aus Syrien und habe subsidiäre Schutz, und behalte meines syrischen Pass.
    Kann ich in diesem Fall problemlos nach Syrien reisen?
    Danke im Voraus

  15. Hallo ich habe subsidiäre Schutz bekommen aber habe ich kein pass von meinem Heimat.Und habe auch keine Kontakt zur meine Familie ?Gerade machhe ich Pflegefachkraft ausbilden und habe ich pflegehelfer Prüfung bestanden. Und mache die Jz Weiterbildung zur Krankenpflege Ist dass möglich reise pass zuhaben?

    1. Lieber Ratsuchender,
      toll, was Du schon alles erreicht hast. Du kannst einen Reiseausweis für Ausländer nach § 5 Aufenthaltsverordnung beantragen. Dann muss es dir unzumutbar sein, einen Heimatpass zu bekommen. Diese Unzumutbarkeit musst du nachweisen. Unzumutbar kann es dir z.B. sein, deine Botschaft in Deutschland aufzusuchen, um einen Pass zu beantragen, wenn du noch Familie in deinem Heimatstaat hast und die dann Repressalien zu erwarten hat. Allerdings stellen die deutschen Behörden hohe Anforderungen an diese Unzumutbarkeit und die sogenannten grauen Pässe werden nur noch selten ausgestellt. Manchmal nützt es auch zu begründen, warum du einen Reiseausweis brauchst ( z.B. berufliche Reisen ins Ausland, Studienaufenthalte)
      Viel Erfolg

  16. Ich bin der Herr Abbas Zeit fünf Jahre lebe in Deutschland bin Zeit 2 Jahre mit einer deutsche Frau verheiratet habe Subsidiremschutz 25Abs2 und 28 abs1 ein Baltt,Die frage war wenn ich nach Hause fliege was kann passieren?

    1. Lieber Ratsuchender,
      wir wissen leider nicht, wohin du nach Hause fliegen möchtest, dein Herkunftsland. Grundsätzlich brauchst Du bei Reisen in andere Länder deinen Aufenthaltstitel, einen gültigen Reisepass und unter Umständen ein Visum. Reisen in dein Herkunftsland kannst du nur unter bestimmten Voiraussetzungen machen. Ansonsten kann eine solche Reise zu einem Widerruf oder einer Rücknahme deines Aufenthaltsstatus führen. Die individuellen Gründe für eine Reise in das Herkunftsland sind vielfältig und umfassen unter anderem Krankheits- und Sterbefälle von Familienangehörigen, Notlagen von Angehörigen oder Bekannten, die Eheschließung oder Scheidung, die Klärung erbrechtlicher oder sonstiger persönlicher und geschäftlicher Angelegenheiten, „Heimweh“ oder die lange Trennung von Angehörigen und mitunter auch „Freizeitzwecke“. Ein Teil dieser Gründe für eine Reise ins Herkunftsland ist mit dem Status als Schutzberechtigter vereinbar, andere jedoch nicht. In jedem Einzelfall prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob die Reise ins Herkunftsland zum Widerruf oder zur Rücknahme des Schutzstaus führt. Kenntnis erlangt das BAMF von der Bundespolizei am Flughafen, vom Jobcenter oder den Ausländerbehörden. In dem dann stattfindenden Widerrufsverfahren wird u.a. nach der Dauer und dem Ort des Aufenthalts gefragt, ob die Reise freiwillig war, welche Absicht der Reisende hatte.
      Wir würden dir empfehlen, vorher zu klären, ob du Probleme mit deinem Schutzstatus bei einer Reise in dein Herkunftsland bekommen könntest.

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