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Dahin, wo der Pfeffer wächst. Abschiebungspolitik im Praxistest

In Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung Hamburg und der Diakonie Hamburg fand online eine Podiumsdiskussion zum Thema Abschiebung statt. Felix Wieneke, Abschiebungsbeobachtung vom Diakonisches Werk Hamburg und Prof. Dr. Sybille Münch,  Junior-Professur  "Theory of Public Policy" am Zentrum für Demokratieforschung der Leuphana Universität Lüneburg,  haben sehr anschaulich aus Praxis und Theorie berichtet. Vom Flüchtling-Magazin war Angelika Willigerod-Bauer bei der Diskussion dabei und berichtet hier darüber.

(xandro-vandewalle-WKF0PEf4SWo-unsplash

Gerade wurde der Jahresbericht 2019 des Flughafenforums Hamburg veröffentlicht. Er enthält die Ergebnisse des Abschiebungs-Monitorings am Hamburger Flughafen.

Abschiebung aus Deutschland – gesetzliche Regelungen – wann wird abgeschoben?

Menschen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben oder es nicht mehr besitzen, müssen nach § 50 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) das Staatsgebiet von Deutschland verlassen.

Durch eine Abschiebung wird der unrechtmäßige Aufenthalt eines ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland beendet, sie ist ein Zwangsmittel und muss nach § 58 AufenthG vollziehbar sein. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob diese Person aufgrund einer Ausweisungsverfügung der Ausländerbehörde, durch Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis oder unerlaubter Einreise ohne Aufenthaltstitel/Visum eingereist war. Die Ausländerbehörden der Bundesländer sind für den Erlass und die Durchführung der Abschiebung zuständig ( § 71 Abs.1 AufenthG).

„Hau-ab-Gesetz“ und die Folgen

Bei einem abgelehnten Asylantrag erlässt bereits das BAMF nach § 34 AufenthG die Abschiebungsandrohung. Für den Vollzug der Abschiebung sind dann die Ausländerbehörden zuständig. ( § 40 AufenthG). Die Abschiebung muss vorher schriftlich angedroht werden ( § 59 AufenthG). Dem Betroffenen muss eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt werden. Die abzuschiebenden Menschen werden von Vollzugskräften der Bundespolizei, von der Ausländerbehörde oder der Landespolizei übernommen und dann in entsprechende Flugzeuge verbracht ( Linienmaschinen, Chartermaschinen).

Am 20.8.2019 trat das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ in Kraft. Darin wird es den Behörden erleichtert, Abschiebungen schneller und effektiver durchzuführen (erweiterte Gründe bei der Abschiebungshaft, Zugriff auf Personen in Unterkünften, Informationen an die Abzuschiebenden etc.). Dieses Gesetz wird von vielen kritisiert und auch als „Hau-ab-Gesetz“ bezeichnet.

„Entschuldigen S‘ die Sprache, das Schlimmste ist ein Fußball spielender, ministrierender Senegalese, der über drei Jahre da ist – weil den wirst Du nie wieder abschieben. Aber für den ist das Asylrecht nicht gemacht, sondern der ist Wirtschaftsflüchtling.“ – so Andreas Scheuer im September 2016 zu der in seinen Augen unzulänglichen Abschiebepraxis bei abgelehnten Asylbewerbern. *

Hohe Belastung für die betroffenen Menschen

Eine erfolgreiche Durchsetzung von Abschiebungen ist für Behörden nötig, für Betroffene eine hohe Belastung und in der politischen Debatte sehr brisant. Immerhin befürworten 70% der deutschen Bevölkerung Abschiebungen!

Die Durchsetzung der Abschiebung hat für die betroffenen Menschen immense Folgen: sie werden in das Land zurückgebracht aus dem sie bedroht durch Krieg, Gewalt, Verfolgung, Hunger oder anderen humanitären Gründen auf meist gefährlichen Wegen geflüchtet sind. Es können die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt werden, wenn sie gegen ihren Willen in die Flugzeuge gebracht werden.

Aus diesem Grunde wurde 2001 am Flugplatz in Düsseldorf die Stelle eines Abschiebungsbeobachters geschaffen. Mittlerweile gibt es solche Stellen an den Flughäfen in Frankfurt, Berlin und seit März 2018 auch am Hamburger Flughafen. Stichprobenartig werden Abschiebungen von diesen unabhängigen Beobachtern begleitet und dokumentiert. Nach EU Recht soll es einen unabhängigen Beobachter geben. Deutschland hat aber (noch) keine gesetzlichen Vorgaben dazu gemacht. Es gibt das Prinzip der Gewaltenteilung: Exekutive und Legislative, so dass eine Kontrolle über das System stattfindet.

Transparenz und Schutz von Grund- und Persönlichkeitsrechten

Hauptziel des Projektes ist es, Transparenz in die von der allgemeinen Öffentlichkeit abgeschirmten Verfahren zu bringen. Es geht darum, mögliche Versäumnisse und Fehler zu identifizieren, zu diskutieren und Anregungen zur Verbesserung zu geben. Der neutrale Beobachter ist Zeuge bei den Verfahren und steht Beteiligten als Ansprechperson zur Verfügung. Leitmotive der Arbeit sind der Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte der von Abschiebung betroffenen Menschen sowie Steigerung der Transparenz.

Der Hamburger Abschiebungsbeobachter Felix Wieneke war 2019 bei 125 Abschiebungen von insgesamt 788 dabei. Der Hamburger Flugplatz wird neben Hamburg (475 Abschiebungen) auch von Schleswig-Holstein (419) und Mecklenburg-Vorpommern (341) für Abschiebungen genutzt. Nicht alle Abschiebungen der drei Bundesländer wurden allerdings durch den Flugplatz Hamburg durchgesetzt. Insgesamt ist die Zahl der Abschiebungen bundesweit zurückgegangen ( 2019 insgesamt 22097 **).

Was macht der Hamburger Abschiebungsbeobachter am Flugplatz?

Er wird am Vortag über eine bevorstehende Abschiebung von der Bundespolizei informiert. Gegen 4.30 Uhr am Tage der Abschiebung kommt er zum Flugplatz. Die abzuschiebenden Menschen werden von Mitarbeitern der Ausländerbehörde, Landespolizei zum Flugplatz gebracht. Von der Anfahrt zum Flugplatz bis zum Abflug beobachtet er die Abschiebung, kann mit den Menschen sprechen, über die Diakonie sind Sprachmittler für die Abzuschiebenden aus Hamburg anwesend. Die Sicherheitsüberprüfungen und Passkontrollen dauern bei Einzelabschiebungen ca. 2 Stunden, bei Sammelabschiebungen mit Chartermaschinen 5-6 Stunden. In diesem Zeitraum sind die Menschen in einem gesonderten Abflugbereich des Flughafens. Formell hat der Abschiebungsbeobachter kein Vetorecht. Bei akuten Problemen kann er aber mit dem zuständigen leitenden Beamten sprechen. Er kann anderen Beteiligten oder Anwälte, Ärzte anrufen, im Jahresbericht Missstände aufdecken, Informationen an Beratungsstellen weitergeben.

Durch die Anwesenheit von Sprachmittlern konnten bisher schon viele Missverständnisse beigelegt werden. Und nicht immer eskaliert eine Abschiebung.

Beispiel aus der Beobachtung am Flughafen Hamburg durch Felix Wieneke

„Abschiebung per Linienflug nach Accra, Ghana. Am 28.11.2019 bringen Landesbeamte und -beamtinnen eine 32jährige Frau mit ihren Kindern (4 und 8 Jahre) zum Hamburger Flughafen. Bereits während der Fahrt wehrte sich die Betroffene nach Angaben der Zuführkräfte verbal gegen ihre Abschiebung nach Accra. Auch vor und nach der Durchsuchung im Bereich der Bundespolizei sind die Landesbeamten und die Frau in eine Diskussion verwickelt. Im weiteren Verlauf der Maßnahme kommt es zu folgender Szene: Während die Mutter im Warteraum sitzt und auf ihre 4jährige Tochter aufpasst, spricht eine Beamtin vor der Tür des Warteraums im Flur mit dem 8jährigen Sohn. Dieser kann sich bereits relativ gut auf Deutsch unterhalten. Die Beamtin sagt zu dem Jungen in einem „freundlichen“ Ton, er solle seiner Mutter sagen, dass er und seine Familie in Deutschland nichts mehr zu essen und zu trinken und auch keine Wohnung bekommen werden, wenn sie nicht heute nach Ghana fliegen.

Das Kind, sichtlich eingeschüchtert, geht zu seiner Mutter und spricht mit ihr. Im weiteren Verlauf weint der Junge durchgehend.  Auch seine Mutter kann ihn nicht mehr beruhigen. Die Maßnahme wird später vollzogen und die Familie nach Ghana geflogen. Abschiebungen sind für Kinder traumatische Erlebnisse. In vielen Fällen müssen sie gewaltvolle Szenen miterleben, ihr gewohntes Umfeld verlassen und werden gegen ihren Willen an einen anderen unbekannten Ort gebracht. Kinder stehen in Deutschland unter besonderem Schutz, genauso wie die Menschenwürde. Beides wurde hier missachtet.

Kinder dürfen nicht unter Druck gesetzt werden

In diesem Fall wird auf ein Kind in unverhältnismäßiger Weise Druck ausgeübt. Die Beamtin macht dem Kind Angst mit der Drohung, dass es nichts mehr zu essen und zu trinken und keine Wohnung bekommen werde, wenn es nicht fliege. Indem die Beamtin das Kind auffordert, die Drohung an die Mutter weiterzugeben und diese zur Kooperation zu bewegen, wird das Kind regelrecht als Werkzeug zur Durchführung der Abschiebung missbraucht. Dieser Vorgang zeigt, wie wenig Verständnis die hier in Rede stehende Polizistin für die Situation des heranwachsenden Menschen hat. Gleichzeitig wird deutlich, welchen Effekt die Arbeit in diesem Bereich auf manche Mitarbeitende zeitigen kann.

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Dass Abschiebungen scheitern, auch am Widerstand der Betroffenen, darf nicht dazu führen, dass unangemessener Druck ausgeübt wird und Schutzvorschriften außer Acht gelassen werden. Abgebrochene Maßnahmen dürfen nicht als Versagen der durchführenden Beamtinnen und Beamten, schon gar nicht als persönliches Versagen bewertet und aufgefasst werden. Sie brauchen klare Vorgaben und Reflexion des dienstlichen Auftrags. Die Vorgesetzten müssen mit den Mitarbeitenden Strategien entwickeln, die helfen, die persönliche Ebene außen vor zu lassen und das Erlebte professionell einzuordnen und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu handeln.“***

Nachdem der Abschiebungsbeobachter diesen Fall im Flughafenforum geschildert hat, räumte der zuständige Ministerialbeamte ein, dass falsch gehandelt wurde. Alle Polizeibehörden, die in Amtshilfe für die Ausländerbehörden in diesem Bundesland Abschiebungen vollziehen, sollen zukünftig für die besondere Situation von Kindern aufmerksam gemacht werden. Kinder sollten nicht als Sprachmittler eingesetzt und unter Druck gesetzt werden dürfen.

Fazit 

Aufgrund der Diskussion kommt die Autorin zu folgende Fazit:

  • Es sollte im Vorfeld einer Abschiebung immer eine gute Beratung der abzuschiebenden Menschen stattfinden, um unter Umständen eine Bleiberechts-Perspektive zu erreichen.
  • Auf der Ebene der deutschen Zivilgesellschaft sollten Impulse gesetzt werden, um so die öffentliche Meinung zu Abschiebungen zu verändern.
  • Es sollte eine einheitliche Bewertung der Behörden zur Reisefähigkeit von Kranken erfolgen.
  • Die starke psychische Belastung von Kindern (Zeugen von Zwangsmaßnahmen oder Trennung von Familien) sollte unbedingt verhindert werden (Extraraum am Flugplatz schaffen).
  • Es sollte eine Kosten- Nutzenrechnung angestellt werden, insbesondere bei Abschiebungen mit Medical Charter Flugzeugen.
  • Insgesamt ist die neutrale Stelle eines Abschiebungsbeobachters und der Austausch/Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen sehr wichtig und kann zu einem besseren Verständnis für die jeweiligen Perspektiven und die Situation beitragen.

Sehr beeindruckend ist in diesem Zusammenhang auch der Film von Carsten Rau und Hauke Wendler „Deportation Class“ von 2017: https://www.youtube.com/watch?v=6-ZKPZhf5mQ).

 

Quellenangaben:

* spiegel.de

** mediendienst-integration.de

*** diakonie-hamburg.de

 

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Andere Kulturen und Menschen haben Angelika schon immer interessiert. Sie ist viel gereist und hat im Ausland gelebt. Als Rechtsanwältin ist sie auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert. 2017 hat sie das Flüchtling-Magazin mit gegründet und ist seitdem für die Finanzierung und alle rechtlichen Aspekte zuständig. Bei kohero beantwortet sie die rechtlichen Fragen aus unserer Community. „kohero ist ein großartiges Medium für Geflüchtete und für Deutsche, um sich besser kennen zu lernen und die jeweils andere Kultur zu verstehen.“

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